Deutschland muss Gesetzgebung für Europäische Bürgerinitiative anpassen

Forderung von Mehr Demokratie: Teilnahme ab 16 ermöglichen

Europäische Bürgerinitiativen sollten zukünftig auch Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr unterschreiben können. Dafür setzt sich der Verein Mehr Demokratie in einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium ein. Mit der im April dieses Jahres verabschiedeten neuen Verordnung hat die Europäische Union ausdrücklich eine Absenkung des Alters für die Unterzeichnung einer Europäischen Bürgerinitiative ermöglicht. Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2020. Bis dahin muss auch die deutsche Gesetzgebung angepasst werden.

Der vom Bundesinnenministerium vorgelegte Entwurf für die Gesetzesanpassung macht von der Möglichkeit der Altersabsenkung bisher keinen Gebrauch. Dies bedauert Mehr Demokratie: Die Europäische Bürgerinitiative könnte einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden, „und zwar einem Personenkreis, dem Europa nachweislich am Herzen liegt. Hier sollte Deutschland im Rahmen der Umsetzung der neuen Verordnung die Chance nutzen“, heißt es in der Stellungnahme. „Angesichts des Vertrauensverlustes der Bevölkerung in die Politik im Allgemeinen und in die Institutionen der Europäischen Union im Besonderen wäre es fatal, die sich bietende Möglichkeit, die Europäische Bürgerinitiative mehr Menschen zugänglich zu machen, für die deutsche Bevölkerung auszuschlagen.“

In der Stellungnahme wirbt Mehr Demokratie dafür, das Beteiligungsalter in die Schulzeit zu verlegen. Demokratie könne am ehesten gelernt werden, wenn sie selbst erfahren, eingeübt und gelebt wird.

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Hintergrund:

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist das einzige Beteiligungsinstrument auf europäischer Ebene. Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinnen und Bürger der EU-Kommission Regelungsbedarf signalisieren. Mit der EBI verbindet sich die Hoffnung, dass eine europäische Öffentlichkeit entsteht.

Die reformierte Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ermöglicht den Mitgliedstaaten, das Mindestalter für die Unterstützung einer EBI vom Wahlalter zu entkoppeln und auf 16 Jahre abzusenken. In der Begründung zur reformierten Verordnung heißt es ausdrücklich: „Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, gemäß ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Festlegung des Mindestalters auf 16 Jahre in Betracht zu ziehen.“ Von dieser Option macht der vom Innenministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes über die Europäische Bürgerinitiative (EBIG) bislang keinen Gebrauch.

Die Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung ist eingeleitet. Der Reformvorschlag zum EBIG soll in Kürze vom Kabinett beschlossen und im Juli dem Bundesrat zugeleitet werden.

 

+ Stellungnahme zur Reform der EBI von Mehr Demokratie: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-06-18_Stellungnahme_Mehr_Demokratie_EBIG_2019_NQ.pdf

 

+ Bei Rückfragen: Nicola Quarz, 01577-2389352 | Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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