Die Arroganz der Macht

4/06

CDU im Saar-Landtag schmettert Volksentscheidsreform ohne ernsthafte Diskussion ab

Im Saarländischen Landtag hat die CDU-Mehrheit heute Gesetzentwürfe von SPD, FDP und Grüne zur Änderung der Landesverfassung abgelehnt. Das Ziel der Entwürfe war, die im Saarland extrem hohen Hürden für landesweite Volksbegehren und Volksentscheide abzusenken. Insbesondere sollten finanzwirksame Gesetze teilweise oder komplett zugelassen werden. Die Unionsmehrheit verhinderte sogar eine sonst übliche Überweisung der Entwürfe in die zuständigen Ausschüsse. Damit wurden die Entwürfe ohne substanzielle Diskussion vom Tisch gefegt.

 

Der Hintergrund der Gesetzesentwürfe der Opposition ist ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 23.1.2006 zum Volksbegehren gegen Grundschulschliessungen. Das Gericht hatte unter Berufung auf die Saarländische Verfassung klargestellt, dass jedes Volksbegehren, das in seiner materiellen Umsetzung finanzwirksame Folgen hat, unzulässig ist. Dabei spielt die Höhe der Finanzwirksamkeit keinerlei Rolle. Dies bedeutet im Grunde einen kompletten Knock-out für die Volksgesetzgebung im Saarland.

 

Bundesvorstandssprecher Gerald Häfner erklärt: "Der Saarländische Landtag hat leider eine Demonstration der Arroganz der Macht erlebt. Allen ist klar, dass nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes die Volksgesetzgebung im Saarland de facto abgeschafft ist. Dennoch lehnt die CDU notwendige Reformen ohne ernsthafte Auseinandersetzung ab. Insbesondere die Haltung von Ministerpräsident Müller ist enttäuschend. Er hat sich mehrfach für bundesweite Volksentscheide ausgsprochen und ist jetzt nicht einmal zu

minimalen Reformen in seinem eigenen Machtbereich bereit."

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