Direkte Demokratie in Deutschland: 300. Initiative gestartet

[02/15] Initiative „Rettet Brandenburg“ will Windkraftanlagen verhindern

Das 300. direktdemokratische Verfahren auf Landesebene, mit dem Bürgerinnen und Bürger die Politik „von unten“ beeinflussen können, wurde nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie mit der Initiative „Rettet Brandenburg“ gestartet. Die Initiative, die die Bebauung Brandenburgs mit Windkraftanlagen einschränken will, muss mindestens 20.000 Unterschriften für die erste Stufe auf dem Weg zum Volksentscheid sammeln – offiziell wäre dafür ein Jahr Zeit.

„Bürgerinnen und Bürger haben sich 300 mal auf den Weg zum Volksentscheid gemacht, um die Landespolitik zu beeinflussen – das zeigt, dass es den Menschen nicht genügt, alle paar Jahre ihre Kreuzchen auf einem Wahlzettel zu machen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Bis die Bürger tatsächlich abstimmen dürfen, sei es aber ein langer Weg, den nur einige Initiativen schaffen. Den 300 gestarteten Unterschriftensammlungen stehen deutschlandweit nur 22 Volksentscheide gegenüber. Hohe Unterschriftenhürden und kurze Sammelfristen sowie nicht zugelassene Themen lassen viele Verfahren scheitern.

Auch in Brandenburg ist die Chance, dass es zum Volksentscheid kommt, gering, weil Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens nicht auf der Straße, sondern nur auf Ämtern oder speziell zugelassenen Eintragungsstellen gesammelt werden dürfen. „In den meisten Ländern gibt es einen dringenden Reformbedarf und für die Bundesebene steht die Einführung von Volksabstimmungen noch an, damit tatsächlich alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht“, so Beck.

Die Volksinitiative, ist in den meisten Bundesländern der erste Schritt eines dreistufigen Verfahrens auf dem Weg zum Volksentscheid: Wird die Mindest-Unterschriftenzahl erreicht, wird die Zulässigkeit des Antrages geprüft. In den meisten Ländern muss sich hier bereits das jeweilige Landesparlament mit dem Anliegen der Initiative befassen. Wird der Antrag nicht angenommen und auch kein Kompromiss gefunden, kommt es zum Volksbegehren. Erst wenn dies erfolgreich ist, können die Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid abstimmen. Für die Einleitung eines solchen dreistufigen Verfahrens müssen je nach Bundesland zwischen 0,02 Prozent der Wahlberechtigten (Nordrhein-Westfalen) und 2,0 Prozent der Wahlberechtigten (Hessen) unterschreiben.

+++ Hinweis für die Redaktionen/Begriffserklärung +++

In den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt bezeichnet „Volksinitiative“ ein unverbindliches Verfahren, das nach Unterschriftensammlung zur Behandlung eines Anliegens im Parlament führt. In Thüringen und Bremen heißt diese unverbindliche Variante „Bürgerantrag“, in Hamburg „Volkspetition“.

Der erste Schritt der dreistufigen Volksgesetzgebung heißt in diesen Ländern meist „Antrag auf Volksbegehren“. Die 300 hier genannten Verfahren umfassen nur solche Volksinitiativen und Anträge auf Volksbegehren, die verbindliche Folgen haben und in einen Volksentscheid münden können.

Übersicht zu laufenden Verfahren in den Bundesländern: <link>

www.mehr-demokratie.de/volksbegehren-deutschland.html

Bisherige Volksentscheide:  <link file:12896>Übersicht Volksentscheide BL

Seite der Initiative „Rettet Brandenburg“: <link http: www.vi-rettet-brandenburg.de>

www.vi-rettet-brandenburg.de

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