Einführung des bundesweiten Volksentscheids überfällig

+++Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß zur Stärkung der direkten Demokratie+++

In der heutigen (18.03.) Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat begrüßt Mehr Demokratie die Gesetzesinitiative der LINKEN zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene.

„In allen Bundesländern ergänzt die direkte Demokratie die parlamentarische Demokratie, die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden ist längst überfällig”, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandsprecher von Mehr Demokratie. 

Mit der direkten Demokratie wird in den Bundesländern das entscheidende Instrumentarium angeboten, die parlamentarische Demokratie kritisch zu begleiten. So können Bürgerinnen und Bürger selbst Gesetzentwürfe bis zu einem Volksentscheid bringen und falls notwendig auch politische Entscheidungen korrigieren. Nach Angaben des Vereins werden damit weniger Themen übersehen und eine langfristig orientierte Politik angeregt, die sich nicht in Legislaturperioden verfängt. „Die direkte Demokratie macht die repräsentative Demokratie perspektivisch repräsentativer”, Beck weiter. 

Es dürfe davon ausgegangen werden, dass eine bürgerfreundlich geregelte direkte Demokratie das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder wachsen lässt. Mit der Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene könne der Kluft zwischen Regierenden und Regierten begegnet werden. „Das kann durch eine intelligente Verschränkung parlamentarischer und direktdemokratischer Verfahren mit Formaten der Bürgerbeteiligung befördert werden”, ergänzt Beck. 

Es ist das 14. Mal, dass ein Gesetzentwurf zu bundesweiten Volksentscheiden in den Bundestag eingebracht wird. Bürgerinnen und Bürger können auf Bundesebene bisher nicht direkt mitentscheiden; ein verbindliches Beteiligungsinstrument, der bundesweite Volksentscheid, fehlt. Notwendig ist für die Einführung eine Grundgesetzänderung. 

+++Hintergrund+++

Für die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden ist eine Grundgesetzänderung nach Art. 79 Abs. 2, also eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Diese ist bisher an der Unionsfraktion gescheitert. Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“ Dieses Prinzip ist so wichtig, dass es – so Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes – nicht geändert werden darf. Repräsentative und direkte Demokratie stehen hier dem Wortlaut nach zwar gleichberechtigt nebeneinander. Aber weiter ausgeführt sind im Grundgesetz nur die Wahlen, nicht die Abstimmungen. Die Verfassungsmütter und -väter haben im Grundgesetz die Ausübung der Staatsgewalt durch Abstimmungen vorgesehen, aber nicht ausgeführt. Der Art. 20 GG eröffnet so „Abstimmungen“ durch die Einführung bundesweiter Volksentscheide durch eine Grundgesetzänderung.

Weitere Informationen, sowie der von Mehr Demokratie formulierte Gesetzentwurf zur Regelung von bundesweiten Volksentscheiden sind hier zu finden: <link gesetzentwurf>

www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf/

Anselm Renn

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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