ESM und EZB vor Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand

[23/13] Mündliche Verhandlung am 11. und 12. Juni - Mehr Demokratie fordert obligatorische Referenden 

 Für kommenden Dienstag und Mittwoch (11./12.6.) hat das Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren der Klagen zur Eurorettungspolitik angesetzt. Der Verein Mehr Demokratie hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ eine Verfassungsbeschwerde zu Euro-Rettungsschirm und Fiskalvertrag initiiert. Die Klage war von 37.000 Menschen unterzeichnet und damit zur größten Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik geworden. Kernaussage der Sammelklage ist, dass mit der Verlagerung von Souveränitätsrechten auf demokratisch nicht legitimierte europäische Institutionen wie den ESM das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgehöhlt werde.

Bereits im September vergangenen Jahres hatte das Verfassungsgericht vorab entschieden, die Ratifizierung des ESM-Vertrags unter Auflagen zuzulassen. In der anstehenden Verhandlung geht es nun hauptsächlich um die Maßnahmen der Eurorettungspolitik unter Führung der Europäischen Zentrralbank (EZB). Die EZB hatte eine Woche vor dem Urteil bekannt gegeben, unbegrenzt Anleihen einzelner Staaten am Sekundärmarkt zu erwerben (OMT-Programm). Das Gericht prüft, ob die EZB damit noch innerhalb ihres in den EU-Verträgen definierten Kompetenzrahmens agiert (Ultra vires) und ob sie gegen das Verbot der unmittelbaren Staatsfinanzierung verstößt (Art. 123 AEUV) .

"Dies ist ein weiteres Beispiel einer schleichenden Kompetenzübertragung auf die EU-Ebene ohne entsprechende vertragliche Grundlage. Die nächsten Themen stehen schon auf der Agenda: Bankenunion, Fiskalunion, Eurohaushalt. Wir befürchten, dass eine neue Finanzverfassung ohne demokratische Legitimation geschrieben wird", so Roman Huber, geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie. "Die Einschnitte sind so gravierend, dass die Verträge geändert, ein Konvent einberufen und in einigen Ländern Volksentscheide stattfinden müssten. Wir erwarten vom Gericht eine Gesamtschau der Verlagerung von Souveränitätsrechten und eine klare Ansage, ab welchem Stadium auch in Deutschland ein Volksentscheid zwingend notwendig wird."

Das Bündnis wird in der kommenden Verhandlung von Justizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin, dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart sowie von Bernhard Kempen, Völkerrechtler und Präsident des deutschen Hochschulverbandes, vertreten.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie gerät die Entwicklung der Europäischen Union in eine demokratische Sackgasse, wenn weitere Souveränitätsrechte abgegeben werden, ohne diese auf europäischer Ebene zu kompensieren. "Bisher fehlt jedoch nahezu jede demokratische Kontrolle bei derartigen Entscheidungen", so Herta Däubler-Gmelin. "Daher ist es unglaublich entscheidend, dass zukünftig wesentliche Souveränitätsrechte nur mit Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger über direktdemokratische Instrumente an die EU-Ebene übertragen werden dürfen."

Mehr Demokratie fordert für alle zukünftigen Souveränitätsübertragungen auf die EU-Ebene obligatorische Referenden und die Einrichtung eines direkt gewählten Bürgerkonvents, dessen Aufgabe es sein soll, die Zukunft Europas mitzugestalten.

Bei Rückfragen: Roman Huber, 0179-9162056

Teilen:
nach oben