ESM und Fiskalvertrag: Über 30.000 Menschen unterstützen Verfassungsbeschwerde

[38/12] „Europa braucht Mehr Demokratie“ könnte die bisher größte Verfassungsbeschwerde werden

Die Verfassungsbeschwerde „Europa braucht mehr Demokratie“, laut der ein Demokratieabbau im Zusammenhang mit Euro-Rettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, wird mittlerweile von 31.750 Menschen (Stand 26. Juli) unterstützt. „Unsere Verfassungsbeschwerde könnte zur bisher größten in der deutschen Geschichte werden“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, der gemeinsam mit anderen Organisationen die Bürgerklage organisiert. Die bisher größte Sammel-Verfassungsbeschwerde wurde 2007 eingereicht: 34.939 Menschen klagten in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung.

„Wir sind optimistisch, dass wir bald die 35.000 überspringen werden“, sagt Efler. Rund 12.000 Vollmachten hat das Bündnis am 29. Juni bereits mit der Beschwerdeschrift und einem sogenannten Eilantrag beim Verfassungsgericht eingereicht. Der Rest soll Ende August übergeben werden. Am 12. September wird das Gericht nun entscheiden, ob die Ratifizierung der Verträge durch die Bundesrepublik vorerst gestoppt werden muss. „Auch wenn die Zahl der Klägerinnen und Kläger rein symbolischen Wert hat, zeigt sie, dass viele Menschen die im Zusammenhang mit der Eurorettungspolitik behauptete Alternativlosigkeit nicht einfach hinnehmen wollen“, meint Efler.

Täglich erreichen das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ Hunderte von Vollmachten von Menschen, die ihre Rechte als Souverän durch die völkerrechtlichen Verträge im Zusammenhang mit der Eurorettungspolitik verletzt sehen. „ESM- und Fiskalvertrag höhlen die Rechte des Bundestags aus und bedeuten eine so große Souveränitätsabgabe auf die europäische Ebene, dass sie ohne einen Volksentscheid nicht ratifiziert werden können“, erläutert Efler. Das Grundgesetz garantiere nicht nur das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag, sondern auch, dass Abgeordnete gewählt werden, die mit entscheidenden Kompetenzen ausgestattet sind. „Wichtige Haushaltsrechte werden durch ESM und Fiskalvertrag an demokratisch unzureichend legitimierte Organe – teilweise sogar außerhalb des EU-Systems – übertragen.“ Ob eine Machtverlagerung nach Brüssel stattfinden darf, könne aber nur nach ausführlicher Debatte von den Bürgerinnen und Bürgern selbst entschieden werden. „Zudem sollten im Zusammenhang mit der Änderung von EU-Verträgen grundsätzlich Volksabstimmungen stattfinden.“

Alle Hintergründe und aktuelle Zahlen zur Verfassungsbeschwerde: <link http: www.verfassungsbeschwerde.eu>www.verfassungsbeschwerde.eu

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