Europäische Bürgerinitiativen verdienen öffentliche Anhörung

[57/10] EP-Berichterstatter nehmen Stellung zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission

 

Am morgigen Dienstag (9. November) bringen die vier Berichterstatter des Europäischen Parlaments (EP) ihre Stellungnahme zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) in zwei Ausschüsse des Europaparlaments ein, den Ausschuss für konstitutionelle Fragen und den Petitionsausschuss. In vielen Punkten sehen die Berichterstatter den Verordnungsentwurf der EU-Kommission und die Stellungnahme des Rates zur Regelung der EBI kritisch. Besonders die Frage, was geschieht, wenn eine EBI erfolgreich ist, also eine Million Unterschriften gesammelt hat, ist strittig. „Die Kommission will bisher nur per Brief auf das Anliegen einer EBI antworten. Das ist nicht genug. Nach der Sammlung von einer Million Unterschriften ist eine öffentliche Anhörung der Initiative und eine öffentliche Stellungnahme der Kommission zu dem vorgebrachten Anliegen das Mindeste“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Ebenso sieht es auch die Stellungnahme der vier EP-Berichterstatter Gerald Häfner (Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie), Diana Wallis, Alain Lamassoure und Zita Gurmai vor.

 

Zentrale Forderung der EP-Berichterstatter ist zudem, dass für eine Unterschrift unter eine EBI die Angabe der Ausweisnummer oder einer anderen Identifikationsnummer nicht nötig sein soll. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission sieht das bisher vor. Zwar haben einige EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, bereits darauf verzichtet. Die Unterschrift soll jedoch EU-weit ohne diese zusätzliche Angabe möglich sein, was Mehr Demokratie ausdrücklich unterstützt.

 

Zudem soll es nach Auffassung der EP-Berichterstatter ausreichen, wenn die Unterschriften für eine EBI aus mindestens einem Fünftel aller EU-Mitgliedstaaten stammen, statt aus einem Drittel, wie es die Kommission fordert. Eine EBI soll außerdem zu Beginn auf Zulässigkeit geprüft werden, statt erst nach der Sammlung von 300.000 Unterschriften, wie es die Kommission vorsieht, oder nach 100.000 Unterschriften, wie der Rat vorschlägt. Zugelassen werden sollen EBI, die von mindestens sieben Personen aus sieben Mitgliedstaaten angemeldet werden und die nicht offensichtlich außerhalb des Kompetenzbereichs der EU-Kommission liegen, wie beispielsweise EBI zu Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Zum Abschluss des Verfahrens soll die EU-Kommission laut EP-Berichterstatter dann politisch und rechtlich Stellung zu einer erfolgreichen EBI nehmen.

 

Mehr Demokratie kritisiert diesen Vorschlag der EP-Berichterstatter zur Zulässigkeitsprüfung einer EBI. „Sinnvoller wäre eine umfassende rechtliche Prüfung nach 10.000 Unterschriften. Damit hätten die Initiatoren ihr ernsthaftes Anliegen unter Beweis gestellt, liefen jedoch nicht Gefahr, nach erfolgreichem Abschluss einer EBI von der Kommission zu hören, dass die Initiative rechtlich unzulässig ist“, so Efler.

 

Unterschiedlicher Ansicht sind die EP-Berichterstatter bisher noch bei der Frage, wie viel Zeit eine EBI zur Unterschriftensammlung haben soll. Häfner und Wallis, Berichterstatter für den Petitionsausschuss, fordern eine Frist von 18 Monaten. Alain Lamassoure und Zita Gurmai, Berichterstatter für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen, sehen zwölf Monate als ausreichend an. Mehr Demokratie unterstützt die Forderung nach einer 18-monatigen Sammelfrist.

 

Das EP wird nun mit dem Rat in Verhandlungen über die Ausgestaltung der EBI treten. Laut vorläufigem Zeitplan wird die EBI am 9. Dezember im Rat und am 16. Dezember im EP beschlossen.

 

Positionspapier von Mehr Demokratie zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur EBI unter:

www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

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