EZB könnte erstmals gerichtlich in die Schranken gewiesen werden

[01/15] Europäischer Gerichtshof: Generalanwalt gegen unbeschränkten Kauf von Staatsanleihen durch die EZB

Der zuständige Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat in seinem heute vorgestellten Schlussantrag zum OMT (Outright Monetary Transaction)-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Gericht empfohlen, dem unbeschränkten Ankauf von Staatsanleihen einen Riegel vorzuschieben. Sollte die Richterinnen und Richter diesem Vorschlag folgen, wäre das ein Erfolg für die Bürgerklage „Europa braucht Mehr Demokratie“, die sich mit anderen Beschwerdeführenden gegen das OMT-Programm gerichtet hatte, weil sie es als demokratiegefährdend ansieht.

„Der Europäische Gerichtshof könnte die EZB, die bisher völlig unbehelligt schalten und walten kann, erstmals in die Schranken weisen“, so Roman Huber, geschäftsführender Vorstand des Vereins Mehr Demokratie und Vertreter der Bürgerklage. „Das könnte verhindern, dass sich die EZB in die tagesaktuelle Wirtschaftspolitik einmischt und ihr Mandat überschreitet.“

Das OMT-Programm sieht vor, dass die EZB am Aktien- und Anleihenmarkt unbeschränkt Staatsanleihen aufkaufen darf, um wirtschaftlich angeschlagenen Staaten die Aufnahme neuer Kredite zu erleichtern. Der Generalanwalt schlägt nun vor, „dass die tatsächliche Unterscheidung zwischen einem Anleihekauf auf dem Primärmarkt und einem Erwerb auf dem Sekundärmarkt erhalten bleibt (da ein Erwerb auf dem Sekundärmarkt nur Sekunden nach der Emission einer Staatsanleihe auf dem Primärmarkt die Grenze zwischen beiden Märkten verwischen könnte).“ Das würde Spekulationsgeschäfte verhindern.

Die Vertreter der Bürgerklage bewerten den Schlussantrag positiv, obwohl dieser zu dem Ergebnis kommt, dass das Verhalten der EZB noch mit dem Europarecht vereinbar ist: „Wenn das Gericht der Auffassung des Generalanwalts folgt, bedeutet das: Es werden rote Linien abgesteckt, die die EZB nicht überschreiten darf“, erläutert Huber. „Der EuGH würde damit eine ähnliche Linie vorgeben wie schon das Bundesverfassungsgericht: Auch im Zuge der Eurorettung und Krisenpolitik darf die Demokratie nicht ausgehebelt werden.“

Mit seinem Schlussantrag bereitet der Generalanwalt, der selbst nicht zu den Richtern gehört, das Urteil der zuständigen Kammer des EuGH zum Umgang mit der vorliegenden Klage zu den Kompetenzen der EZB vor.

Zu den Klägern gehört auch das Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“, das 2012 die mit 37.000 Unterstützer/innen größte Verfassungsbeschwerde der deutschen Geschichte beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Das OMT-Programm überschreite das Mandat der EZB, verstoße gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung und gegen das Demokratieprinzip der EU – so ein Teilaspekt der Klage. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesen Bedenken im Kern zugestimmt, den entsprechenden Teil der Klage aber an den EuGH überwiesen, da die Befugnisse der EZB in dessen Kompetenzbereich fallen und nicht im Grundgesetz geregelt sind.

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs zum Schlussantrag: curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-01/cp150002de.pdf

Hintergrundinformationen zu Klage und Verhandlungsgegenstand: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presse-Information_EuGH-Verhandlung_EZB.pdf

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