Fliegt der bundesweite Volksentscheid aus dem grünen Grundsatzprogramm?

++Mehr Demokratie wirft dem Grünen-Vorstand abgehobenes Politikverständnis vor+++

Mit dem Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet sich der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. von einem der Gründungsimpulse und vom Selbstverständnis einer Bewegungspartei. Der Bundesvorstand habe die Forderung nach dem bundesweiten Volksentscheid aus dem Grundsatzprogramm gestrichen. „Die Grünen wollen der Zivilgesellschaft verbindliche Mitbestimmungsrechte auf Bundesebene nicht mehr zugestehen. Damit verweisen sie die Bürgerinnen und Bürger an den Katzentisch und sehen die Entscheidungsgewalt allein bei den Parteien. Hier deutet sich ein abgehobenes Politikverständnis an, das hoffentlich von der grünen Basis nicht mitgetragen wird“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.

1992 seien die Grünen die erste Partei gewesen, die einen Gesetzentwurf für die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene in den Bundestag eingebracht habe. Damit hatte sich die grüne Partei zur Fürsprecherin einer zentralen Forderung der Zivilgesellschaft gemacht. Davon würde sich der Bundesvorstand jetzt verabschieden. Mehr Demokratie e.V. fordert die grüne Basis auf, dies bei dem Parteitag, auf dem das Grundsatzprogramm beschlossen werden soll, nicht zuzulassen.

Zur Bundestagswahl 2017 hatte ein Bündnis aus 37 Organisationen die Einführung des bundesweiten Volksentscheids verlangt, darunter zahlreiche Vereine und Verbände aus der Umweltbewegung. Mittlerweile sei der Anteil der ökologischen Themen bei Bürger- und Volksbegehren in Ländern und Kommunen auf ein Drittel gestiegen. „Es gibt einen erheblichen Bedarf auf Seiten der Bürgerschaft, sich nicht nur Gehör zu verschaffen, sondern notfalls auch direkt mit zu entscheiden. Wenn die Grünen meinen, die Parteien allein könnten die Transformation der Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit stemmen, verzichten sie auf die Entschlossenheit der Zivilgesellschaft“, so Beck.

In den Bundesländern gehören Volksbegehren und Volksentscheide ganz selbstverständlich zum Demokratiesystem. Es ist nicht vermittelbar, warum die repräsentative Demokratie auf Bundesebene nicht ebenfalls durch die direkte Demokratie ergänzt werden soll. Dies befördere die Debattenkultur, sei ein Mittel gegen überbordenden Lobbyismus und Populismus.


Anselm Renn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V.
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