Friedliche Revolution: Ausbau der direkten Demokratie ging von Ostdeutschland aus

[48/10] Mehr Demokratie: „Nach 20 Jahren endlich mehr Volk wagen“

 

Die friedliche Revolution in Ostdeutschland gab den Anstoß zum Ausbau der direkten Demokratie in ganz Deutschland. Daran erinnert die Initiative Mehr Demokratie zum Tag der Deutschen Einheit. „Es ging im Herbst ’89 um das tägliche Brot der Demokratie“, sagt Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck, „unter anderem um freie und geheime Wahlen, aber auch um die direkte Demokratie.“ Dieser Impuls habe auf ganz Deutschland ausgestrahlt.

 

In sämtlichen Landes- und Kommunalverfassungen der neuen Bundesländer wurde die direkte Demokratie nach der Friedlichen Revolution verankert. So selbstverständlich sei dies in den Ländern Westdeutschlands nicht gewesen. In vielen alten Bundesländern fanden Bürgerbegehren und Volksbegehren auch erst nach 1990 Eingang in die Verfassungen. Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Berlin führten Volksbegehren auf Landesebene ein. In den anderen westdeutschen Bundesländern wurden die schon bestehenden Volksbegehrens-Regelungen nach und nach verbessert. Bürgerbegehren auf Gemeindeebene gab es vor der Wiedervereinigung sogar nur in Baden-Württemberg. Erst seit 2005 sind sie flächendeckend in allen Bundesländern eingeführt.

 

„Die neuen Möglichkeiten, politisch mitzuentscheiden, führten zu einer lebendigeren Praxis. Zwischen 1991 und 2010 fanden 210 Volksbegehren und -petitionen statt – rund zehnmal so viele wie in den 45 Jahren zuvor mit insgesamt 28 Verfahren“, fasst Beck zusammen. Auf kommunaler Ebene wurden deutschlandweit mittlerweile 4.440 Bürgerbegehren eingeleitet. Von 1956 bis 1989 waren es gerade einmal 281 Bürgerbegehren und Ratsreferenden. „Die direkte Demokratie in Deutschland ist nach der Wiedervereinigung aufgeblüht. Sie ist eine 89er Herbstzeitlose“, so Beck, der selbst als Bürgerrechtler aktiv war. Heute sei es an der Zeit, endlich mehr Volk zu wagen und den bundesweiten Volksentscheid einzuführen.

 

Auch diese Forderung habe den Rückenwind aus dem Herbst ’89. Schließlich seien in dem Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches in Berlin nationale Volksentscheide vorgesehen gewesen. „Damit war klar, dass Freiheit auch bedeutete, Verantwortung für das eigene Gemeinwesen zu übernehmen“, erläutert Beck. „Umso bedauerlicher, dass die Forderungen der DDR-Bürgerbewegung nicht in eine gesamtdeutsche und von den Bürgern beschlossene Verfassung mündeten.“ So sei auch der bundesweite Volksentscheid auf die lange Bank geschoben worden. „Wer den aufrechten Gang der DDR-Bürger im Herbst ’89 besingt, sollte ihnen und allen Bürgern 20 Jahre später zutrauen, auch über Bundesthemen abzustimmen.“

 

Übersicht Volks- und Bürgerbegehren im Volksentscheids-Ranking 2010, Seiten 7 bis 9:

<link>www.mehr-demokratie.de/ranking.html

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