Grüne wollen mehr direkte Demokratie in Sachsen

[25/13] Fraktion der Grünen bringt Antrag zur Verfassungsänderung in Landtag ein

 Am heutigen Donnerstag (20.6.) bringt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzesentwurf zur "Modernisierung der Verfassung des Freistaats Sachsen" in den Landtag ein, der auch Artikel zur Verbesserung direktdemokratischer Instrumente auf Landesebene enthält. Mehr Demokratie begrüßt diese Initiative.

Im Detail enthält der Entwurf folgende Änderungen: Zum einen soll ein fakultatives Referendum eingeführt werden, dass Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, ein verabschiedetes Gesetz aufzuheben. Zum anderen soll das Quorum bei Volksbegehren deutlich gesenkt werden. "Diese Anpassung der Verfassung wäre eine deutliche Verbesserung für die direkte Demokratie in Sachsen", so Leif Hansen vom Vorstand des Landesverbandes Mehr Demokratie Sachsen. "Vor allem die Veränderung der Quoren senkt die Hürden für direkte Mitbestimmung deutlich, so dass zukünftig mehr Volksbegehren zu erwarten sind. Seit 1992 haben nur vier Volksbegehren stattgefunden, von denen aufgrund der hohen Hürden bisher nur eines zum Volksentscheid geführt hat." Bisher sind für ein Volksbegehren in Sachsen 450.000 Unterschriften notwendig. Nachteilig wirkt sich besonders aus, dass es sich um eine fixe Zahl und nicht um einen prozentualen Wert handelt. In Sachsen entspricht die Anzahl von 450.000 Wahlberechtigten derzeit faktisch einem Quorum von 13,2 Prozent. Die Verringerung der Einwohnerzahl lässt dieses Unterschriftenquorum prozentual weiter ansteigen.

Die Änderungen im Gesetzentwurf, die der Wählerschaft die Möglichkeit geben soll, ein bestehendes Gesetz zu kassieren, sollten nach Ansicht von Mehr Demokratie jedoch ein eigenständiges Verfahren sein. So sollte die erste Stufe der Volksinitiative wegfallen und sofort die Sammlung von Unterschriften für ein Volksbegehren möglich sein. Das Unterschriftenquorum müsste deutlich niedriger sein als beim Volksbegehren und auch die Frist für die Unterschriftensammlung verkürzt werden. "Dies würde das gesamte Verfahren einem fakultativen Referendum anpassen und damit beschleunigen", erläutert Hansen. Wichtig sei, dass währenddessen das in Frage stehende Gesetz nicht in Kraft treten dürfe, bis die Bevölkerung endgültig entschieden habe.

Der Entwurf ist hier zu finden:

  • <link http: edas.landtag.sachsen.de external-link-new-window external link in new>edas.landtag.sachsen.de (Dokument öffnet sich direkt)

 

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