Hessen: CDU/FDP drücken sich vor echter Volksbegehrens-Reform

[40/10] Mehr Demokratie hält Gesetzentwurf der Landesregierung für unzureichend

 

Die Hessische Landesregierung hat heute in Wiesbaden einen Gesetzentwurf zur Reform von Volksbegehren und Volksentscheiden vorgestellt. Mehr Demokratie bewertet den Entwurf als ungenügend. „Die von Schwarz-Gelb geplanten Reformen sind zwar ein Schritt vor, aber die Bürger kommen damit keinen Schritt voran“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. In Hessen gibt es seit 1946 die direkte Demokratie auf Landesebene, jedoch gab es noch nie einen Volksentscheid. Mehrere Anläufe dazu seien an den hohen gesetzlichen Hürden gescheitert. „Die Regierung liegt mit dem Reformvorhaben richtig, mit den konkreten Vorschlägen aber neben einer echten Reform. Ohne Verfassungsänderung ist eine grundlegende Verbesserung bei Volksbegehren nicht möglich“, so Beck.

 

Hessen belegt in einem von Mehr Demokratie herausgegebenen Ranking im Vergleich zu anderen Bundesländern nur Platz 14 bei den Regelungen von Volksbegehren. Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf sieht zwar vor, das Unterschriften-Quorum für einen Antrag auf Volksbegehren von drei auf zwei Prozent zu senken. Statt rund 130.000 müssten dann nur noch 90.000 Unterschriften gesammelt werden. Beim Volksbegehren soll laut Gesetzentwurf die Eintragungsfrist zudem von zwei Wochen auf zwei Monate ausgedehnt werden. Die Haupthürde des Verfahrens, das 20-prozentige Unterschriften-Quorum und die Amtseintragung beim Volksbegehren, würden aber bleiben. „Das ist Augenwischerei. In Hessen müssen für ein erfolgreiches Volksbegehren fast eine Million Unterschriften zusammen kommen – und das nicht etwa in freier Sammlung, wie in vielen anderen Bundesländern, sondern verbunden mit dem Gang aufs Amt. Eine höhere Hürde für Volksbegehren gibt es in Deutschland nicht. Sie ist nahezu unüberwindbar“, so Beck.

 

Um das 20-prozentige Unterschriften-Quorum beim Volksbegehren zu senken, müsste in Hessen die Verfassung geändert werden. Mit dem heute vorgelegten CDU/FDP-Entwurf würde jedoch lediglich das Volksabstimmungs-Gesetz geändert. „Die Landesregierung zäumt das Pferd von hinten auf. Gesetze führen aus, was die Verfassung vorgibt. Bevor das Durchführungsgesetz geändert wird, wäre zunächst eine Verfassungsänderung sinnvoll“, so Beck.

 

Die geplante Einführung einer Volksinitiative, die es den Initiatoren eines Volksbegehrens ermöglichen würde, schon nach der ersten erfolgreichen Stufe einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, begrüßt Mehr Demokratie ausdrücklich. „Die Volksinitiative ist ein gutes Instrument, um politische Themen auf die Agenda zu setzen“, so Beck.

Teilen:
nach oben