Hessen: Landtag stimmt über Reform der Volksgesetzgebung ab

[66/10] Am morgigen Donnerstag (16. Dezember) stimmt der hessische Landtag über Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Reform der Volksgesetzgebung ab. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die Reformvorhaben der Opposition. „In keinem anderen Bundesland ist die Hürde beim Volksbegehren so hoch wie in Hessen. In nur zwei Wochen müssen 20 Prozent aller Wahlberechtigten auf dem Amt unterschreiben, damit ein Volksbegehren erfolgreich ist. Diese Hürde hat noch nie eine Initiative übersprungen. Weder ein Volksbegehren noch ein von den Bürgern initiierter Volksentscheid ist in Hessen bisher zustande gekommen“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. Zwar seien die Reformvorschläge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein Schritt in die richtige Richtung, doch auch hier seien Nachbesserungen nötig.

Beide Gesetzentwürfe sehen vor, die Verfassung zu ändern und so das 20-Prozent-Quorum beim Volksbegehren zu senken. Nach dem Grünen-Entwurf soll für Volksbegehren künftig ein Quorum von zehn Prozent gelten. Einen Schritt weiter geht der Entwurf der SPD, der ein Volksbegehrens-Quorum von fünf Prozent vorschlägt. „Wir unterstützen die Pläne der SPD, das Quorum auf fünf Prozent zu senken. Doch auch der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten hat Schattenseiten. Er will ein zusätzliches Quorum beim Volksentscheid einführen“, so Efler. Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, für den bisher quorenlosen Volksentscheid ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent zur Pflicht zu machen. Demnach würde in einem Volksentscheid nicht mehr allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Zusätzlich müsste die Anzahl der Ja-Stimmen 15 Prozent der Wahlberechtigten entsprechen. „An solchen Hürden scheitert der überwiegende Teil der Volksentscheide in Deutschland. Sie sind ein Instrument, um direkte Mitbestimmung der Bürger zu verhindern. Wir fordern, dass in Hessen weiterhin die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Erfolg eines Volksentscheids ausschlaggebend ist“, sagt Markus Möller vom Mehr Demokratie-Landesverband Hessen.

Mehr Demokratie fordert außerdem, für Volksbegehren ein Quorum von drei bis fünf Prozent anzusetzen. Die Unterschrift unter ein Volksbegehren soll auch außerhalb von Amtsräumen erlaubt sein, um die Unterschriftensammlung zu erleichtern. Zur Sammlung der Unterschriften sollen künftig vier bis sechs Monate, statt wie bisher zwei Wochen, zur Verfügung stehen. Mehr Demokratie fordert außerdem, auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen zu erlauben, wie es in Berlin, Sachsen, Hamburg und Bremen bereits der Fall ist. Volksbegehren, die eine Verfassungsänderung anstreben, sollen ebenfalls zulässig sein.

Sachverständigen-Stellungnahme von Mehr Demokratie:

wissen.mehr-demokratie.de/3732.html

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