Hessen: Linke klagt gegen Vorgehen bei Referendum

[03/11] Mehr Demokratie fordert ausgewogene Information vor Volksentscheiden

Anlässlich des obligatorischen Referendums in Hessen über die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung am 27. März will die Fraktion Die Linke nun Klage vor dem Landesverfassungsgericht einreichen. Grund dafür ist ein Beschluss von CDU, SPD, FDP und Grünen im Hessischen Landtag der Abstimmungsbenachrichtigung eine Information beizulegen, die für eine Zustimmung zur Vorlage wirbt. Diese einseitige Information komme einer Abstimmungsempfehlung gleich und sei deshalb verfassungswidrig, so Die Linke. Auch der Verein Mehr Demokratie beurteilt dieses Vorgehen kritisch: „Wir plädieren dafür, dass nach schweizerischem Vorbild jeder Haushalt vor einer Abstimmung eine Broschüre erhält, in der die Pro- und die Contra-Seite ihre Argumente in gleichem Umfang darstellen. Nur so ist ausgewogene Information garantiert. Wie in Hessen nur die Argumente einer Seite darzustellen, zeugt nicht gerade von einem fairen und demokratischen Politik-Stil“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Die von Mehr Demokratie geforderte Abstimmungsbroschüre gibt es bereits in etwa der Hälfte aller Bundesländer, beispielsweise in Hamburg und Berlin. „Wir sprechen uns für eine flächendeckende Einführung der Abstimmungsbroschüre aus. Sie verhindert eine einseitige und interessengeleitete Information seitens des Parlaments und der Verwaltung“, so Efler.

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