In Bremen soll die direkte Demokratie reformiert werden

[36/12] Mehr Demokratie erfreut über Demokratiepaket in der Bürgerschaft

Im Land Bremen stehen am heutigen Donnerstag (12. Juli) gleich mehrere Demokratiereformen auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Unter anderem wird ein Dringlichkeitsantrag der rot-grünen Koalition behandelt, der den Senat auffordert, sich für die Einführung bundesweiter Volksentscheide einzusetzen. „Bremen könnte nach Schleswig-Holstein das zweite Bundesland sein, in dem das Parlament die eigene Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat für direkte Demokratie auf Bundesebene einzusetzen“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

In Schleswig-Holstein hat der neue Landtag die entsprechende Forderung einer Volksinitiative übernommen, die im vergangenen Jahr 25.000 Unterschriften gesammelt hatte. Die Bremer Regierungskoalition reagiert mit ihrem Vorschlag auf die Untätigkeit der aktuellen Bundesregierung in Sachen direkter Demokratie auf Bundesebene. „Dabei mehren sich auch in der schwarz-gelben Koalition die Stimmen, dass auch bei Entscheidungen über eine vertiefte europäische Integration die Legitimation durch einen Volksentscheid sinnvoll oder sogar zwingend erforderlich wäre“, heißt es in dem Dringlichkeitsantrag.

Weiterhin diskutiert die Bürgerschaft über die Senkung der Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene (von SPD, CDU und Grünen). „Nachdem Mehr Demokratie seit Jahren für diese Reform kämpft, haben sich SPD und Grüne nun der Initiative der CDU angeschlossen “, erklärt Efler. Für verfassungsändernde Volksbegehren müssten nach dem Gesetzentwurf in Zukunft nur noch 10 statt 20 Prozent Unterschriften vorgelegt werden, für Volksentscheide wäre statt der Zustimmung von 50 Prozent der Stimmberechtigten die Zustimmung von 40 Prozent ausreichend. Bisher gelten bei verfassungsändernden Volksentscheiden nur in Bayern, Hamburg und Thüringen Zustimmungsquoren von weniger als 50 Prozent.

Bei zwei weiteren Anträgen geht es um die Einführung obligatorischer Volksentscheide: Die CDU möchte bei Verfassungsänderungen Volksentscheide verpflichtend machen, während der Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen dies lediglich bei der Privatisierung von „öffentlichen Unternehmen, die dem Gemeinwohl dienen“ vorsieht. „Mit verpflichtenden Volksentscheide bei Privatisierungen wäre Bremen deutschlandweit Vorreiter“, sagt Efler. Bisher gibt es eine solche Regelung in keiner anderen Landesverfassung. „Aktuelle Volksbegehren in Hamburg und Berlin zum Rückkauf der Energienetze zeigen, wie wichtig den Bürgern die Frage ist, ob zum Beispiel die Daseinsvorsorge in öffentlicher oder privater Hand liegt. Dazu kommt, dass Privatisierungsentscheidungen faktisch nur sehr schwer rückgängig zu machen sind. Insofern ist eine erhöhte Bürgerkontrolle bei Privatisierungen durchaus sinnvoll.“

Mit den geplanten Reformen bringen die Bremer Regierungsfraktionen eine Reihe von Vorhaben auf den Weg, die im Koalitionsvertrag der beiden Parteien im Mai 2011 verabredet wurden.

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