Mehr Demokratie: 3-Prozent-Hürde bei Europawahl undemokratisch

[22/13] Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen geht am 6. Juni in die erste Lesung

 Mehr Demokratie kritisiert scharf das Vorhaben der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kleinere Parteien durch eine 3-Prozent-Hürde vom Einzug ins Europäische Parlament auszuschließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird heute im Innenausschuss des Bundestags beraten, am morgigen Donnerstag (6. Juni) soll er bereits in die erste Lesung gehen. Ziel der Fraktionen ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause, also vor dem 28. Juni, zu verabschieden. Nur die Fraktion der Linken ist gegen den Entwurf. Bereits 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende 5-Prozent-Hürde als unzulässig verworfen, da sie laut Gericht gegen die Chancengleichheit kleinerer Parteien verstoßen habe.

Das Argument der Befürworter lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments gewahrt bleiben und deswegen eine Zersplitterung durch Vertreterinnen und Vertreter kleinerer Parteien verhindert werden müsse. "Allerdings sind im Parlament bereits 162 Parteien aus ganz Europa vertreten – einige wenige zusätzliche Parteien aus Deutschland würden also nicht stark ins Gewicht fallen", so Michael Efler, Vorstandsprecher von Mehr Demokratie. "Von der Sperrklausel profitieren allerdings die etablierten Parteien, da sie proportional mehr Sitze im Parlament erhalten, wenn kleinere Parteien scheitern. Dies entspricht nicht dem Willen der Wähler, deren Stimmen verloren gehen - und ist damit höchst undemokratisch", erläutert Efler. Die Argumente für eine Sperrklausel seien nicht ohne Weiteres anwendbar auf das Europäische Parlament, da es eine andere Funktion und Arbeitsweise habe als beispielsweise nationale Parlamente.

Mehr Demokratie fordert die Fraktionen auf, die 3-Prozent-Hürde zu stoppen. Sollte der Bundestag gleichwohl die Sperrklausel beschließen, plant Mehr Demokratie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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