Mehr Demokratie begrüßt das neue Volksinitiativrecht in Frankreich

[37/08] Frankreich: Verfassungsreform erleichtert direktdemokratische Mitbestimmung

Die in Frankreich mit knapper Mehrheit angenommene Verfassungsreform bringt den französischen Bürgern neue Mitbestimmungsrechte. Anders als bisher können künftig Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Parlamentsmitgliedern eine Volksabstimmung auslösen.

 

Ein Zehntel der auf den Wahllisten eingeschriebenen Wähler, unterstützt von einem Fünftel der Parlamentsmitglieder, kann künftig einen Gesetzesvorschlag unterbreiten und somit den ersten Schritt zur Volksabstimmung einleiten. Falls diese Initiative von Senat und Nationalversammlung nicht behandelt wird, muss der Präsident im zweiten Schritt ein Referendum anordnen. Dieses darf sich allerdings nicht gegen Gesetze richten, die vor weniger als einem Jahr beschlossen wurden. Bisher konnten Referenden in Frankreich allein durch den Präsidenten angesetzt werden.

 

Der Verein Mehr Demokratie bezeichnet das neue Recht als Fortschritt der direkten Demokratie im Nachbarland: "Zwar ist die Unterschriftenhürde mit 10 Prozent der Wahlberechtigten immer noch relativ hoch und es wäre wünschenswert, dass die Bürger von sich aus die Initiative ergreifen können. Trotzdem verbessert das neue Volksinitiativrecht die Mitbestimmungsmöglichkeiten deutlich", sagt Vorstandssprecher Gerald Häfner.

 

Das in Artikel 11 der Verfassung geregelte neue Recht ist vom Grundsatz her mit dem Verfahren der Volksinitiative in Deutschland vergleichbar. Mit einer solchen Initiative können Bürgerinnen und Bürger durch Unterschriftensammlung die Landesparlamente dazu zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.

 

Mehr Demokratie will eine Verbesserung der direkten Demokratie auf nationaler Ebene auch für Deutschland erreichen. "Leider ist die Bundesrepublik, was die direkte Demokratie auf nationaler Ebene angeht, inzwischen Schlusslicht in Europa", so Häfner. "In etlichen anderen Ländern, allen voran in der Schweiz, gehören Volksabstimmungen zur politischen Kultur." In Deutschland sind bisher nur kommunale Bürgerbegehren und -entscheide sowie landesweite Volksbegehren und -entscheide möglich.

 

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