Mehr Demokratie begrüßt das Urteil zur Fünf-Prozent-Hürde

[64/11] Ohne Fünf-Prozent-Sperrklausel wird der Wählerwille besser abgebildet

 Das Bundesverfassungsgericht hat heute (9. November) die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei den Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Sie verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien. Mehr Demokratie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Der Wille der Wählerinnen und Wähler wird ohne die Fünf-Prozent-Hürde besser abgebildet“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

„In Zukunft werden bei Europawahlen – zumindest in Deutschland – weniger Stimmen unter den Tisch fallen“, so Efler. Die deutschen Abgeordneten machen im Europäischen Parlament etwa 13 Prozent aus. Ohne Fünf-Prozent-Hürde wären bei der Europawahl 2008 acht der deutschen Sitze an bislang nicht berücksichtigte kleine Parteien gegangen. Zu den bisher 160 Parteien aus 27 Mitgliedstaaten wären nach Berechnungen der Beschwerdeführer sieben weitere deutsche Parteien mit jeweils ein bis zwei Abgeordneten hinzugekommen. „Unsere Gesellschaft wird tendenziell immer pluralistischer“, so Efler. „Wenn die Bürgerinnen und Bürger immer unterschiedlichere Ansichten und Lebensstile haben, muss sich das auch bei den Volksvertretern widerspiegeln.“

Ein weiterer Vorteil des Wählens ohne Fünf-Prozent-Hürde sei, dass das taktische Wahlverhalten eingedämmt werde. „Bisher haben viele Menschen ihre Stimme eher etablierten Parteien gegeben, aus Angst sie ganz zu verschenken, wenn sie kleine Parteien oder Wählergemeinschaften ankreuzen.“ Mit der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde werde die Chance eröffnet, ohne taktische Hintergedanken die eigentlich bevorzugte Partei zu wählen.

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