Mehr Demokratie: EuGH-Entscheidung wird wegweisend für andere Handelsabkommen

Morgen: Gutachten zur Vereinbarkeit von CETA-Schiedsgerichtsbarkeit mit EU-Recht

Am morgigen Dienstag (30. April) entscheidet der Europäischen Gerichtshof (EuGH) über das im Handelsabkommen CETA vorgesehene Investitionsgericht. Die Entscheidung kann nach Einschätzung des Vereins Mehr Demokratie wegweisend für Demokratiefragen bei Handelsabkommen werden.

„Wenn der EuGH das Investitionsgericht in CETA als unvereinbar mit EU-Recht einstuft oder Nachverhandlungen fordert, wäre das ein Leuchtfeuer für die Demokratie und ein echter Erfolg für die Zivilgesellschaft“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. Generalanwalt Yves Bot hatte das Schiedsgerichtssystem in CETA Anfang des Jahres als unproblematisch eingestuft. Über diese Beschlussempfehlung können sich die Richterinnen und Richter jederzeit hinwegsetzen, wie es zum Beispiel im Zusammenhang mit dem sogenannten Achmea-Entscheidung geschehen ist.

„Der Widerstand gegen CETA geht auf jeden Fall weiter, auch wenn der EuGH die Schiedsgerichte als unproblematisch sieht“, ergänzt Huber. „Nicht legitimierte Steuerungsgremien, fehlende Rechte der Parlamente und Eingriffe in die Hoheit der Kommunen bleiben aus Bürgersicht inakzeptabel in CETA und anderen Abkommen. Wir schöpfen alle juristischen und politischen Mittel aus, um das zu verhindern.“

Mehr Demokratie hat daher gemeinsam mit foodwatch und Campact vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen CETA erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Handelsabkommen EUFSTA ist in Vorbereitung und soll noch im Mai eingereicht werden.

+++ Hintergrund:

Nachdem die belgische Region Wallonien der Unterzeichnung von CETA widersprochen hatte, konnte Belgien CETA zunächst nicht ratifizieren. Daraufhin wurde im Oktober 2016 eine Vereinbarung zwischen den belgischen Regionalregierungen und der Zentralregierung getroffen, in der die Bedingungen für die Unterzeichnung von CETA festgelegt wurden. Eine der Bedingungen war es, dass sich Belgien an den EuGH wendet, um das Schiedsgerichtssystem überprüfen zu lassen. Der EuGH soll die Vereinbarkeit der Europäischen Verträge und Grundrechte mit dem in CETA vorgesehenen Investitionsgerichtssystem (ICS) klären. Im Einzelnen sind dabei folgende Fragen wichtig:

1.      Ist das ICS damit vereinbar, dass die Auslegung von Unionsrecht eigentlich dem EuGH unterliegt?

2.      Ist das ICS mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar und kann auch bei Anwendung des ICS gewährleistet werden, dass das Unionsrecht wirksam bleibt?

3.      Ist das ICS vereinbar mit dem Recht auf Zugang zu Gerichten, der Bürger/innen, Staaten und Unternehmen gleichermaßen offenstehen sollte?

4.      Kann auch mit ICS eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung gewährleistet werden?

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