Mehr Demokratie für das Saarland

[10/07] CDU bringt eigenen Gesetzentwurf für mehr Demokratie in Landtag ein

Der saarländische Landtag hat heute über Vorschläge zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung beraten. Diesmal kommen diese Vorschläge erstmals von der CDU-Fraktion. "Ich beglückwünsche die saarländische CDU zu der Einsicht, dass eine bessere Bürgerbeteiligung längst überfällig war", kommentiert Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie. "Schließlich ist das Saarland in Deutschland bisher das Schlusslicht in Sachen direkter Demokratie." Dies geht aus dem Volksentscheid-Ranking hervor, das Mehr Demokratie im März dieses Jahres veröffentlicht hat.

 

Häfner hob lobend hervor, dass der Gesetzesentwurf der Union vorsieht, die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide drastisch zu senken. Mussten bisher für ein Volksbegehren die Unterschriften von 20 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (163.000 Unterschriften) gesammelt werden, so soll künftig die Unterschrift von acht Prozent der Wahlberechtigten (66.000) ausreichen.

 

Auch beim Volksentscheid plant die Union Verbesserungen: Sollte dieser Entscheid bisher Erfolg haben, musste mindestens die Hälfte der saarländischen Wahlberechtigten mit Ja stimmen. In Zukunft soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen, wenn mindestens 25 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger an dem Volksentscheid teilgenommen haben.

 

"Leider birgt die vorgesehene Verfassungsänderung der Union aber auch Kröten, die wir nicht schlucken werden", meinte Häfner. Denn auch künftig sollen im Saarland finanzwirksame Volksbegehren nicht zulässig sein. "Gerade dieser Finanzvorbehalt öffnet der Verwaltung Tür und Tor, unliebsame Volksbegehren von vornherein für unzulässig zu erklären", glaubt Häfner. "Volksbegehren über ein Bauvorhaben des Landes sind dadurch zum Beispiel ebenso nicht möglich wie Volksentscheide gegen die Schließung von Theatern oder anderen Kultureinrichtungen." Außerdem will die CDU weiterhin die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren per Amtseintragung regeln. Hier plädiert Mehr Demokratie für freie Sammlungen auf der Straße.

 

1979 wurde die völlig unzureichende Volksgesetzgebung, wie sie heute existiert, im Saarland eingeführt. Aufgrund des Finanztabus, der extrem hohen Hürden für Volksbegehren und -entscheide und dem Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen fand im Saarland noch nie ein Volksbegehren statt.

 

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