Mehr Demokratie lehnt AfD-Vorschläge für direkte Demokratie ab

Fachverband: Direkte Demokratie und Parlamente müssen Hand in Hand gehen

„Der AfD zu folgen, hätte fatale Auswirkungen für unsere Demokratie, würde Menschen- und Minderheitenrechte in Frage stellen und das Parlament unterlaufen“, dieses Fazit zieht der Verein Mehr Demokratie zum von der AfD im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene. „Mehr Demokratie tritt seit Jahrzehnten für ein Miteinander von direkter und parlamentarischer Demokratie ein“, erläutert Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. „Selbstverständlich sind dabei Grund- und Minderheitenrechte zu beachten und die Volksgesetzgebung darf nicht über allem stehen.“

Im AfD-Gesetzentwurf fehlt eine Regelung zur Überprüfbarkeit von Volksbegehren gänzlich. Mehr Demokratie hingegen fordert ein dreistufiges Modell von Initiative, Begehren und Entscheid, wobei nach der ersten Stufe eine juristische Prüfung stattfinden kann. Anders als in der Schweiz kann das Bundesverfassungsgericht demnach einen Gesetzentwurf vorab auf die Vereinbarkeit mit Verfassung und Völkerrecht hin prüfen.

„Die AfD will die Volksgesetzgebung offenbar über die parlamentarische Gesetzgebung stellen“, sagt Beck. Das zeige sich auch am Vorschlag, dass per Volksentscheid beschlossene Gesetze auch nur per Volksentscheid wieder geändert werden können. „Die Bürgerinnen und Bürger gegen die Parlamente in Stellung zu bringen, ist aus Mehr Demokratie-Sicht der falsche Weg“, sagt Beck. „Direkte Demokratie und Parlamente sind aus unserer Sicht also ziemlich beste Freundinnen.“ Ebenfalls kritisch sieht der Fachverband den Vorschlag der AfD, dass die Regierung den Bürgern „allgemeine Fragen zur Entscheidung im Volksentscheid“ vorlegen solle. „Von oben angesetzte Volksabstimmungen sind manipulationsanfällig und können für Machtspiele missbraucht werden“, erklärt Beck.

„Die AfD will offenbar eher ein Instrument für die eigene Oppositionsarbeit schaffen als die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten.“ Nach der AfD-Forderung sollen zehn Prozent der Abgeordneten nach dem Scheitern einer Gesetzesvorlage im Bundestag einen Volksentscheid herbeiführen können. Für eine von den Bürgern ausgelöste Abstimmung allerdings sieht der AfD-Entwurf eine vergleichsweise hohe Unterschriftenhürde von 10 Prozent der Wahlberechtigten (rund 6,5 Millionen) vor – und damit deutlich Mehr als die von Mehr Demokratie vorgeschlagenen 1 Million Unterschriften. „Fazit: Direkte Demokratie, ja, aber nicht im Dienst von Ausgrenzung und parteipolitischen Eigeninteressen“, fasst Beck zusammen. „Die Regierung wäre jetzt jedenfalls gut beraten, die versprochene Expertenkommission zum Demokratieausbau einzusetzen, statt das Thema der AfD zu überlassen.“

Mehr Demokratie-Argumentationspapier zum Vorschlag der AfD: <link fileadmin pdf>

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-08-27_AfD_und_direkte_Demokratie_-_eine_Kritik.pdf

Selbstverständnis Mehr Demokratie: <link ueber-uns profil unser-selbstverstaendnis>

www.mehr-demokratie.de/ueber-uns/profil/unser-selbstverstaendnis/

Mehr Demokratie-Gesetzentwurf zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen: <link gesetzentwurf>

www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf/

 

Teilen:
nach oben