Mehr Zeit für direkte Demokratie

+++Fristen in Baden-Württemberg und Hamburg wegen Corona ausgesetzt+++

In Baden-Württemberg und Hamburg sind kommunale Bürgerbegehren aktuell nicht mehr an Fristen gebunden. In der Hansestadt gilt dies zusätzlich auch für landesweite Volksinitiativen. Das haben die Landesparlamente am Mittwoch und Donnerstag beschlossen. Hintergrund ist die durch die Corona-Pandemie erschwerte Unterschriftensammlung.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt die Entscheidungen der Parlamente zur Aussetzung der Fristen. „Die direkte Demokratie muss auch in Corona-Zeiten nutzbar sein. Die Einschränkung des öffentlichen Lebens erschwert jedoch die Unterschriftensammlung. Die direkte Ansprache von Menschen ist derzeit nicht mehr möglich. Deshalb brauchen Bürgerbegehren und Volksinitiativen mehr Zeit“, sagt Bundesvorstandssprecherin Claudine Nierth.

In Hamburg mussten Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Bezirksversammlungen bisher sechs Monate nach Beschluss mit der notwendigen Unterschriftenzahl eingereicht werden. Für gesamtstädtische Volksinitiativen galt die gleiche Frist. In Baden-Württemberg betrug die Frist zur Unterschrifteneinreichung für kommunale Bürgerbegehren bisher drei Monate. In Hamburg wurden die entsprechenden Gesetze nun so geändert, dass die Fristen immer dann ausgesetzt werden, sobald ein Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen länger als 30 Tage dauert. In Baden-Württemberg wurde die Frist bis zum Jahresende ausgesetzt. Akut ist die Situation auch für drei landesweite Volksinitiativen in Brandenburg. Der Landtag will dort deshalb ebenfalls die Fristen verlängern.

„Die Entscheidungen in Baden-Württemberg und Hamburg können Vorbild für andere Bundesländer sein. Bis auf Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein gelten für kommunale Bürgerbegehren in allen Ländern ebenfalls Fristen für die Unterschrifteneinreichung. Diese müssen jetzt überall ausgesetzt werden“, fordert Nierth.

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Weiterführende Informationen:

Baden-Württemberg:

Hamburg:

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