Neuer Bürgerbegehrensbericht: Direkte Demokratie wird in den Kommunen immer stärker genutzt

+++2019: 358 Mal direkte Mitbestimmung+++

358 neu gestartete direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2019. Mit dem am heutigen Dienstag (29.09.) vom Verein Mehr Demokratie veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst und analysiert. Damit hat es seit 1956 insgesamt 8.099 Bürgerbegehren in den Kommunen gegeben. Am intensivsten wird das Mitbestimmungsrecht in Bayern genutzt, wo über 40 Prozent aller Verfahren stattfinden.

Der Vergleich mit den vorherigen Berichten zeigt, dass die Zahl neuer Verfahren stark anstieg. 2017 wurden 278 Verfahren neu initiiert, 2015 waren es 293. Der Verein gibt als Grund des Zuwachses u.a. die vermehrte Nutzung von Bürgerbegehren für klimapolitische Ziele an.     

So geht der vorliegende Bericht explizit auf Bürgerbegehren mit umweltfreundlichem Fokus ein. Hier häufen sich seit einigen Jahren direktdemokratische Verfahren. Wurde beispielsweise in den Jahren 2013 bis 2016 deutschlandweit jährlich nur ein Bürgerbegehren zum Radverkehr gestartet, waren es 2017 bereits sieben, 2018 vier und 2019 immerhin 15.

„Mit der direkten Demokratie können Bürgerinnen und Bürger in ausnahmslos allen Bundesländern eine Sache selbst in die Hand nehmen und sich so von Verwaltung und Politik unabhängig machen. Das spornt die Politik an, drängende Probleme anzugehen sowie Kritik und Ideen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Muss die Politik damit rechnen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Begehren starten und eine Abstimmung durchsetzen wollen, suchen sie eher das Gespräch mit ihnen und entscheiden weniger über ihre Köpfe hinweg.“

 

Mehr als die Hälfte aller Verfahren konzentrierte sich 2019 auf zwei Bundesländer: 42 Prozent der Verfahren (152) wurden in Bayern und etwa 13 Prozent (49) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 36, Niedersachsen mit 33 und Hessen mit 20 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland (1), Bremen (0) und Berlin (0) mit keinem bzw. einem Verfahren.

Die Abstimmungsbeteiligung lag 2019 im Durchschnitt bei 46,4 Prozent und ist mitunter höher als bei Kommunalwahlen.

Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die darüber entscheiden, ob und wie bürgerschaftliches Engagement gelebt werden kann. Reformbedarf sieht der Verein vorwiegend in Ländern mit noch immer hohen Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, so im Saarland und in Brandenburg.

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.

+++ Factsheet zum Bericht+++

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