Neuer Volksbegehrensbericht: Direkte Demokratie in den Ländern ausbauen

[08/14] Mehr Demokratie: Senkung der Hürden in allen Stufen der Volksgesetzgebung notwendig

Neun neu eingeleitete, 21 laufende und elf abgeschlossene direktdemokratische Verfahren auf Landesebene im Jahr 2013 –  so lautet die Bilanz des heute von Mehr Demokratie in Berlin vorgestellten Volksbegehrensberichtes 2013. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch zwischen den Wahlen mitentscheiden – und sind die Verfahren bürgerfreundlich geregelt, tun sie dies auch“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Von den elf abgeschlossenen Verfahren waren drei erfolgreich, ohne dass es zum Volksentscheid kam – sie wurden also im Vorfeld vom jeweiligen Länderparlament angenommen. Ein Volksbegehren war teilweise erfolgreich, ebenfalls ohne Volksentscheid. Fünf Volksbegehren scheiterten an zu hohen Hürden der Volksgesetzgebung. Zwei Initiativen gelangten zum Volksentscheid: Sowohl bei dem Volksentscheid in Hamburg im September als auch bei dem in Berlin Anfang November ging es um die Rekommunalisierung der Energieversorgung. Obwohl die Gesetzesvorlage in Berlin eine größere Mehrheit als in Hamburg erhielt, fiel der Entscheid dort wegen des hohen Zustimmungsquorums durch.

Seit 1946 wurden 286 Anträge auf Volksbegehren und ein fakultatives Referendum „von unten“ eingeleitet. Hinzu kamen 25 obligatorische Referenden – zum Beispiel bei Verfassungsänderungen – sowie 54 unverbindliche Volkspetitionen. Die meisten Verfahren wurden in Bayern (48), Brandenburg (38) und Hamburg (38) gestartet. Deutschlandweit gab es bisher 21 von Bürger/innen initiierte Volksentscheide, die meisten in Hamburg (7), gefolgt von Bayern (6) und Berlin (4).

Setzt man den Zeitpunkt der Einführung direktdemokratischer Elemente in Relation zu der Anzahl von Initiativen, werden statistisch gesehen jedoch nicht in Bayern, sondern in Hamburg und Brandenburg am häufigsten Volksbegehren eingeleitet: in beiden Ländern etwa alle 0,5 Jahre, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein alle 0,8 Jahre. In Bayern wird statistisch gesehen alle 1,4 Jahre ein neues Verfahren initiiert – dort ist die Beteiligung der Bevölkerung mittels direkter Demokratie seit 1946 und damit am längsten möglich. In der zweiten und dritten Stufe (Volksbegehren und Volksentscheid) steht ebenfalls Hamburg an erster Stelle. Dort findet alle 1,2 Jahre ein Volksbegehren statt, alle 2,6 Jahre ein Volksentscheid. In Brandenburg schafft es alle 2,2 Jahre eine Initiative in die zweite Stufe, allerdings gab es dort noch nie einen Volksentscheid. In Bayern findet alle 3,6 Jahre ein Volksbegehren, alle 11,3 Jahre ein Volksentscheid statt.

Schlusslichter sind insbesondere das Saarland und Baden-Württemberg: Wegen der hohen Hürden kam dort bisher keines der initiierten Volksbegehren in die zweite Stufe, es gab auch keinen Volksentscheid. Immerhin deuten sich hier Reformen an: Im Saarland wurden 2013 die direktdemokratischen Regeln marginal verbessert und in Baden-Württemberg hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe Reformvorschläge erarbeitet, die 2014 umgesetzt werden sollen.

Mehr Demokratie mahnt weiterhin einen Ausbau der direkten Demokratie in allen Bundesländern sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene an. „In mehreren Ländern ist die direkte Demokratie auf Landesebene immer noch nicht so geregelt, dass sie tatsächlich nutzbar wäre. Hier werden Bürgerrechte nur vorgegaukelt. Genau das verträgt die Demokratie nicht. Wer das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen stärken will, muss ihnen echte Möglichkeiten zugestehen, über Sachfragen mitzuentscheiden“, so Beck.

Teilen:
nach oben