NGO-Bündnis zieht gegen EU-Singapur-Deal vors Verfassungsgericht

Darf die EU an den Mitgliedstaaten vorbei Handelsabkommen abschließen?

+ Die EU will Handelsabkommen künftig in zwei Teile aufspalten: Einen für Investitionen und einen für Handel. Über den Handelsteil will sie ohne die Mitgliedstaaten entscheiden.

+ Campact, foodwatch und der Mehr Demokratie wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob Handelsabkommen nach dem Prinzip „EU-only“ rechtens sind.

Anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament über das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) kündigen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact eine Verfassungsbeschwerde an. Sollte das Parlament dem Abkommen zustimmen, will das Bündnis nach Karlsruhe ziehen. „Das Abkommen mit Singapur ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. „Wenn die EU damit durchkommt, werden dutzende weitere Verträge folgen, bei denen Handels- und Investitionsteil getrennt werden und die Mitgliedstaaten beim Handelsteil außen vor bleiben.“

Durch Abkommen wie das zwischen der EU und Singapur droht der Demokratie nach Ansicht des Bündnisses mehr als nur investorenfreundliche Schiedsgerichte. Die Mitgliedstaaten könnten in wichtigen politischen Fragen umgangen werden. „Wir sind der Meinung, dass es keine reinen EU-Handelsabkommen gibt – Umweltrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und viele andere Bereiche sind unmittelbar mit dem internationalen Handel verknüpft“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführer von Campact.

So gut wie jede Regelung eines EU-Mitgliedstaats könne sich in irgendeiner Form auf den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr auswirken, betont das Bündnis. Die EU könne über diesen Weg leicht in die Mitgliedstaaten hineinregieren, ohne dass deren Parlamente darauf Einfluss haben. Umgekehrt seien in Handelsabkommen auch Politikbereiche enthalten, die in der Kompetenz der Mitgliedstaaten lägen. „Für uns ist klar – die EU darf solche umfassenden Abkommen nicht alleine verabschieden“, sagt Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International.

 

+++ Hintergrund:

Ab dem 13. Februar können sich Wahlberechtigte über <link http: www.verfassungsbeschwerde.eu>www.verfassungsbeschwerde.eu beteiligen und Co-Beschwerdeführende werden. Die Kosten tragen die Organisationen. Eine Einreichung der kompletten Beschwerdeschrift beim Bundesverfassungsgericht ist noch vor Jahresmitte geplant. Die Organisationen gehen davon aus, dass die Entscheidung in diesem Fall maßgeblich für weitere Handelsabkommen sein wird.

 

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