"Politische Beteiligung ist ein Bürgerrecht"

[30/07] Mehr Demokratie begrüßt neuen Gesetzesentwurf zu erweitertem Ausländerwahlrecht

Erneut engagiert sich eine Fraktion im Bundestag dafür, dass Nicht-EU-Ausländer ein kommunales Wahlrecht erhalten. Nach den Grünen hat heute auch die Fraktion Die Linke einen entsprechenden Gesetzesentwurf in das Parlament eingebracht. Parallel dazu wurde heute der Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung im Bundestag behandelt.

"Wir begrüßen diese Initiativen sehr", erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie. "Immerhin ist es ein erhebliches Demokratiedefizit in Deutschland, dass viele Millionen Menschen nicht dort wählen dürfen, wo sie leben. Politische Beteiligung ist ein Bürgerrecht, das allen Menschen, die dauerhaft hier leben, in gleicher Weise zukommen muß. Es vielen Millionen Menschen wegen ihrer Herkunft auf Dauer vorzuenthalten schädigt uns auf dreierlei Weise: es enthält Millionen Menschen politische Teilhaberechte vor, gefährdet die Integration und schwächt die Demokratie!"

"Es bleibt daher zu hoffen", so Häfner weiter, "dass sich die immer zahlreicher werdenden Initiativen für ein angemessen ausgestaltetes Ausländerwahlrecht durchsetzen werden – und daß sich deren Befürworter auf eine gemeinsame Strategie einigen können." Vor dem Hintergrund, dass Rheinland-Pfalz und Berlin schon im September eine entsprechende Initiative zum Ausländerwahlrecht in den Bundesrat und nun bereits zwei Fraktionen eine solche im Bundestag eingebracht haben, so Häfner, "ist zu erhoffen, dass im Parlament allmählich eine große Koalition für ein Mehr an Demokratie entsteht."

Weltweit besitzen bereits 45 Demokratien ein Ausländerwahlrecht auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene. Auch in den meisten europäischen Ländern können Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf kommunaler Ebene wählen. Schweden, Dänemark, Finnland und Irland führten bereits vor dem Maastrichter Vertrag Möglichkeiten des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Ausländer ein. Und in Irland existiert bereits seit 1963 ein aktives und seit 1974 ein passives Kommunalwahlrecht.

 

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