Sachsen: FDP will sich für Volks- und Bürgerbegehren einsetzen

[49/09] Chance für Demokratiereform in Sachsen

Bei den derzeit in Sachsen laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wird unter anderem das Thema Direkte Demokratie auf der Agenda stehen. „Die Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, die Bedingungen für Volks- und Bürgerbegehren im Freistaat zu verbessern und ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit zu setzen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

 

Der Verein setzt dabei Hoffnungen auf die FDP. Während die CDU in Ihrem Wahlprogramm die Direkte Demokratie komplett außen vor lässt, plädiert die FDP zumindest für eine Senkung der Unterschriftenhürde bei landesweiten Volksanträgen, Volksbegehren und Bürgerbegehren auf Gemeindeebene. Bisher müssen 40.000 Sachsen einen Volksantrag unterschreiben, damit sich das Parlament damit beschäftigt. Dieses Quorum entwickelt sich durch die sinkende Einwohnerzahl zu einer immer höheren Hürde. Die FDP fordert daher eine Festsetzung auf 1 Prozent der Wahlberechtigten. „Die Kopplung der Hürde an die aktuelle Zahl der Wahlberechtigten wäre zwar keine wesentliche Verbesserung des Status quo“, so Efler. „Immerhin würde sie aber gewährleisten, dass die Bürgerbeteiligung nicht immer unwahrscheinlicher wird, je weniger Menschen in Sachsen leben.“

 

Weiter geht die FDP mit ihren Forderungen zu Volksbegehren, mit denen Bürger die Behandlung einer Sachfrage im Parlament und danach einen Volksentscheid verlangen können. „Derzeit müssen in Sachsen 450.000 Menschen, höchstens aber 15 Prozent der Wahlberechtigen, für ein Volksbegehren unterschreiben“, erläutert Efler. Die FDP will die Hürde auf 10 Prozent der Wahlberechtigten senken. Auch bei Bürgerbegehren auf Gemeindeebene soll nach dem Vorschlag der Liberalen ein Quorum von 10 Prozent gelten, damit es zu einem Bürgerentscheid kommen kann. Derzeit können die sächsischen Gemeinden selbst festsetzen, wieviele Bürger unterschreiben müssen – die Quoren dürfen zwischen 5 und 15 Prozent der Wahlberechtigten variieren.

 

„Was da im FDP-Wahlprogramm steht, wäre eine kleinere Reform, aber immerhin ein Zeichen, dass den Politikern die Mitspracherechte der Bevölkerung nicht gleichgültig sind“, so Efler. „Das kann gerade in einem Land, in dem die Wahlbeteiligung knapp über 50 Prozent liegt und noch immer eine rechtsradikale Partei im Landtag sitzt, ein wichtiges Signal gegen Passivität und Politikfrust sein.“

 

Seit 1992 können die Bürger in Sachsen mit Volksbegehren und -entscheiden die Politik von unten beeinflussen. Bisher wurden 11 Initiativen gestartet. Zum Volksbegehren schafften es nur vier Initiativen. Eine einzige, die Initiative „Pro kommunale Sparkassen“, kam 2001 zum Volksentscheid. Über das Votum von 85 Prozent der Abstimmenden gegen die Fusion von Sparkasse und Landesbanken setzte sich der Landtag allerdings ein Jahr später hinweg.

 

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