Sammelfristen für sieben Europäische Bürgerinitiativen enden

[38/13] Mehr Demokratie fordert Einführung verbindlicher direktdemokratischer Instrumente auch auf europäischer Ebene

Am 1. November 2013 enden die Sammelfristen für die ersten sieben Europäischen Bürgerinitiativen (EBI). Drei der Initiativen haben gute Chancen, die Unterschriftenquoren zu überwinden. Die Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ („Right 2 water“) hatte bereits am 10. September 2013 die erforderlichen Unterschriften eingereicht. Auch die Initiative gegen Tierversuche „Stop vivisection“ und die Initiative „One of us“, die sich für den Schutz von Embryonen einsetzt, überwanden jeweils die Unterschriftenhürde von einer Million. Bei beiden wird nun zu sehen sein, ob sie auch das sogenannte Staatenquorum erreicht haben beziehungsweise ob alle eingereichten Unterschriften gültig sind. Das Nationalquorum muss in mindestens sieben EU-Staaten erreicht werden, das heißt es werden 750 Unterschriften pro Europaabgeordneten des Landes benötigt. In Deutschland sind dies bei 99 Europaabgeordneten mindestens 74250 Unterschriften. 

„Nun bleibt abzuwarten, wie ernst die Europäische Kommission die Bürgerinitiativen nimmt und wie sie mit ihnen umgehen wird“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Bisher ist die EBI leider nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument, die Kommission muss sich nicht danach richten." Erforderlich seien jedoch Möglichkeiten, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichten, die Politik auch auf Europaebene verbindlich mitzugestalten. Aus diesem Grund fordert Mehr Demokratie seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auch auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. 

Darüber hinaus kritisiert Mehr Demokratie die Rahmenbedingungen für EBI: So werden in der Vorprüfung durch die Europäische Kommission keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst ist. „Die Formulierung dieser Regeln ist jedoch viel zu vage. Die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen ohne Probleme frühzeitig zu blockieren“, so Efler weiter. Auch solle die Themenbeschränkung aufgehoben werden. Bisher könnten EBI sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielten. 

Seit dem 1. April 2012 ist es EU-Bürgerinnen und -Bürgern möglich, über die EBI, die im Vertrag von Lissabon verankert ist und durch eine Rechtsverordnung ausgestaltet wird, Rechtsakte auf EU-Ebene anzuregen.

Zurück geht dies auf eine Initiative von Mehr Demokratie, Democracy International sowie anderen Initiativen. Seither sind 35 EBI gestartet worden, 23 sind nach einer Vorprüfung durch die EU-Kommission offiziell registriert worden, 17 sammeln derzeit noch Unterschriften, 12 wurden abgelehnt und 6 zurückgezogen. Mehr als fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger haben bisher bei Europäischen Bürgerinitiativen unterzeichnet – drei der Initiativen haben gute Chancen, am 1. November die Unterschriftenhürde zu schaffen. 

Übersicht über laufende, zurückgezogene und abgelehnte EBI: 

<link http: ec.europa.eu citizens-initiative public initiatives ongoing>

ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing

Ansprechpartnerin:

Regine Laroche - Bundespressesprecherin Mehr Demokratie e.V.
Telefon: (030) 42082370 | Mobil: (0178) 816 30 17 
Fax: (030) 42082380 | E-Mail: <link window for sending>presse@mehr-demokratie.de

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