Schwarz-Gelb drückt im Alleingang umstrittenes Wahlrecht durch

[51/11] Mehr Demokratie erwägt Verfassungs-Beschwerde in Karlsruhe

Mehr Demokratie kritisiert den schwarz-gelben Gesetzentwurf zum Bundestagswahlrecht, der heute (21.09.) mit Koalitionsmehrheit von CDU und FDP im Innenausschuss beschlossen wurde. „Das von schwarz-gelb vorgeschlagene Wahlrecht zementiert die Verzerrung des Wählerwillens, die das Bundesverfassungsgericht 2008 kritisiert hat“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Daran ändert auch der gestern Abend im Schnellschussverfahren eingebrachte Änderungsantrag wenig.“ Im Übrigen sei es schlechter politischer Stil, in letzter Minute Änderungen vorzuschlagen und sie der Öffentlichkeit erst im Nachhinein zugänglich zu machen.

Auch nach dem neuen CDU/FDP-Entwurf können weiterhin Überhangmandate entstehen. Sie werden zwar zum Teil durch die Verwertung sogenannter Reststimmen ausgeglichen, fallen aber nicht vollständig weg. „Die Überhangmandate und damit die Hauptursache des negativen Stimmgewichts, bleiben im CDU/FDP-Gesetzentwurf unangetastet“, so Efler. „Für die Wählerinnen und Wähler bleibt es somit weiterhin undurchsichtig, ob ihre Stimme der bevorzugten Partei nützt oder schadet.“

Sollte der heute im Innenausschuss bestätigte Gesetzentwurf tatsächlich im Bundestag beschlossen werden, erwägt Mehr Demokratie eine Sammel-Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. „Gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern würden wir dann vors Bundesverfassungsgericht ziehen und unser Recht auf ein fair geregeltes und nachvollziehbares Wahlverfahren geltend machen“, erklärt Efler. „Nicht nur das negative Stimmgewicht, sondern vor allem die Überhangmandate müssen abgeschafft werden.“

Mit dem Wegfall der Überhangmandate, wie ihn Mehr Demokratie fordert, wäre automatisch auch das Problem des negativen Stimmgewichts beseitigt. Eine Möglichkeit dafür wäre die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen. In jedem Wahlkreis könnten demnach mehrere Abgeordnete direkt gewählt werden. Dadurch hätten die Wähler mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente und Überhangmandate würden nahezu ausgeschlossen.

 

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