Schweiz: Abstimmungssonntag zeigt Bandbreite der direkten Demokratie

[14/14] 18. Mai 2014: Zwei Volksinitiativen, ein Kompromiss und ein fakultatives Referendum

Am kommenden Sonntag (18. Mai) gibt es in der Schweiz erneut vier Volksabstimmungen. Diese zeigen nach Ansicht des Vereins Mehr Demokratie die Vielfalt der direktdemokratischen Verfahren in der Schweiz: Die Abstimmungen über die sogenannte Mindestlohn-Initiative sowie über eine Initiative zum Umgang mit Pädophilen sind direkte Entscheidungen über Volksinitiativen, die die notwendige Anzahl von Unterschriften (100.000) erreicht hatten. Bei der Entscheidung über den „Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung“ handelt es sich um eine Abstimmung über einen parlamentarischen Gegenentwurf zu der Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“. Letztere hatte ihren Entwurf zurückgezogen, obwohl genügend Unterschriften innerhalb der Bevölkerung gesammelt worden waren. Nach Ansicht der Initiative beinhaltet die Regierungsvorlage jedoch große Teile des ursprünglichen Anliegens. Dieses Verfahren zeigt, wie in der Diskussion zwischen Initiative, Regierung und Parlament Kompromisse gefunden werden. Die vierte Abstimmung ist ein sogenanntes fakultatives Referendum über ein Bundesgesetz vom September 2013, in dem es um die Beschaffung von 22 Kampfjets geht. In der Schweiz tritt ein beschlossenes Gesetz erst nach 100 Tagen in Kraft. In dieser Zeit kann das Referendum ergriffen werden. Kommt die notwendige Zahl von 50.000 Unterschriften zusammen, wie es bei der Initiative „Nein zu den Kampfjet-Milliarden“ der Fall war, entscheidet das Volk, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.

„Für die Schweizerinnen und Schweizer sind Volksabstimmungen und Referenden ganz selbstverständliche Bestandteile ihrer politischen Kultur“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands Mehr Demokratie. „Es ist völlig absurd, den Menschen in Deutschland dies vorzuenthalten und ihnen damit die Fähigkeit abzusprechen, auch auf Bundesebene über wichtige Themen mitzuentscheiden.“ Bisher fehle auf Bundesebene die direkte Demokratie völlig. Ein fakultatives Referendum gäbe es auch auf Landesebene bisher nicht. „Mit einer Initiative kann das Volk Themen in den politischen Raum tragen, die von der Politik ausgeblendet werden. Mit einem fakultativen Referendum kann es politische Entscheidungen zurückholen und korrigieren“, erläutert Beck. „In der Schweiz kann das Volk damit immer das erste und das letzte Wort haben. Deutschland hat hier Nachholbedarf.“  

Der Fachverband engagiert sich in Deutschland seit über 25 Jahren für die dreistufige Volksgesetzgebung sowie verbindliche fakultative Referenden auf allen politischen Ebenen. Obligatorische Referenden sollen stattfinden, wenn das Grundgesetz geändert werden soll oder Kompetenzverlagerungen auf die EU-Ebene geplant sind.

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