Thüringen: zweite Runde der Demokratie-Entwicklung

43/05

Gesetzentwurf zur direkten Demokratie auf Gemeindeebene im Landtag

Ein "Gesetz zum Ausbau der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene" steht am morgigen Donnerstag (10.11.) in erster Lesung auf der Tagesordnung des Thüringer Landtages. Der Gesetzentwurf wird gemeinsam von der SPD- und der PDS-Landtagsfraktion eingebracht. Der Impuls für die Reformvorschläge geht vom "Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen" aus, das an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet hat. Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Thüringer Bündnisses, macht den Hintergrund für die Initiative deutlich: "Thüringen ist bei der direkten Demokratie auf Gemeindeebene Schlusslicht im Ländervergleich." Während im Nachbarland Bayern in den vergangenen zehn Jahren mehr als 1.350 Bürgerbegehren gestartet worden seien, hätte es in Thüringen lediglich 20 Versuche gegeben. "Das soll sich ändern. In Sachen direkter Demokratie wünschen wir uns bayerische Verhältnisse."

 

So sieht der Gesetzentwurf eine Absenkung der Unterschriften-Hürde für Bürgerbegehren von derzeit 13 bis 17 Prozent auf zukünftig einheitliche sieben Prozent vor. Für große Gemeinden wird eine Kappungsgrenze von 7.000 Unterschriften vorgeschlagen. Das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid soll von derzeit 20 bis 25 Prozent auf zukünftig 10 bis 20 Prozent festgesetzt werden. Kern der Vorschläge ist eine Reduzierung des Negativkataloges für Bürgerbegehren. So soll nach den Vorstellungen des Bündnisses und der Oppositionsfraktionen beispielsweise auch über die Höhe von Abgaben, Bauleitplanverfahren und Satzungen direkt entschieden werden können.

 

Das "Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen" mit seinen 20 Organisationen hatte im Jahr 2000 deutschlandweit mit einem Volksbegehren zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Landesebene von sich Reden gemacht. Seinerzeit hatten 387.000 Bürgerinnen und Bürger, beinahe 20 Prozent der Stimmberechtigten, einen Gesetzentwurf unterschrieben, mit dem die direkte Demokratie auf Landesebene verbessert werden sollte. Nach einem negativen Verfassungsgerichtsentscheid hatte der Thüringer Landtag im November 2003 eine Reform tatsächlich beschlossen.

 

"Mit der Einbringung des Gesetzentwurfes läuten wir die zweite Runde der Demokratie-Entwicklung in Thüringen ein. Wir hoffen sehr, dass die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag bei der Reform mitgehen kann", so Beck.

 

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