Trotz Ablehnung des CETA-Volksbegehrens in Bayern – Widerstand in den Bundesländern hat gute Chancen

[02/17] Mehr Demokratie: CETA kann im Bundesrat noch gestoppt werden

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute (15. Februar) das Volksbegehren „Nein zu CETA!“ für unzulässig erklärt. „Es ist schade, dass das Verfassungsgericht den Weg für einen Volksentscheid über CETA versperrt“, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. „Wir sind sicher, die Bayern hätten CETA mit Hilfe der direkten Demokratie eine Absage erteilt.“ Das von Mehr Demokratie, Bund Naturschutz, Campact, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung und dem Umweltinstitut München getragene Volksbegehren „Nein zu CETA!“ war innerhalb weniger Tage von rund 85.000 Menschen unterstützt worden. „Die Landesregierung hat den Bürgern in Bayern vor zwei Jahren das Recht gegeben, über die Übertragung wesentlicher demokratischer Rechte direkt abzustimmen. Umso ärgerlicher ist, dass das Gericht gleich den ersten Anwendungsfall ausbremst“, kommentiert Nierth.

Die Chance, CETA über die Bundesländer zu stoppen, besteht nach Ansicht von Mehr Demokratie aber weiterhin. „Selbst, wenn das Europäische Parlament CETA jetzt wie prognostiziert zustimmt, bedeutet das noch lange nicht, dass CETA auch kommt. Der Widerstand in den Mitgliedstaaten ist stark und allein in Deutschland gibt es gleich mehrere Fallstricke für CETA“, sagt Claudine Nierth. „Wir stehen in Schleswig-Holstein kurz davor, 25.000 Unterschriften für die Volksinitiative ‚SH stoppt CETA‘ einzureichen.“ Die Volksinitiative fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen CETA zu stellen. Eine ähnliche Initiative läuft unter dem Motto „Stop CETA/TTIP!“ in NRW. „CETA kann im Bundesrat abgelehnt werden“, erklärt Nierth. „Grüne und Linke sind an zwölf von 16 Landesregierungen beteiligt. Jetzt kommt es darauf an, dass sie Wort halten und CETA nicht zuzustimmen.“ Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht noch kein abschließendes Urteil zu CETA gesprochen und könne das Abkommen noch für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären.

Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Zustimmung zu CETA keineswegs sicher: In Österreich befasst sich das Parlament gerade mit einem erfolgreichen Volksbegehren, in den Niederlanden wird ein Referendum vorbereitet. Belgien will CETA nur unter Auflagen zustimmen, die bisher nicht erfüllt sind und auch in Irland wäre eine Volksabstimmung denkbar. „So bedauerlich es auch sein mag, wenn das Europäische Parlament den Weg für die vorläufige Anwendung ebnet – es ist noch immer möglich, CETA aufzuhalten und damit wichtige demokratische Rechte zu schützen“, sagt Nierth.

 

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