Volksgesetzgebung im Saarland: Vorschlag von CDU und SPD enttäuschend

[45/12] Landtag berät über Verfassungsänderung für mehr direkte Demokratie

Der saarländische Landtag berät am morgigen Mittwoch (19. September) in erster Lesung über eine Änderung der Landesverfassung zum Ausbau der direkten Demokratie. Sowohl die schwarz-rote Landesregierung als auch die Piratenfraktion haben Vorschläge zur Veränderung der Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide vorgelegt. „Seit über sechs Jahren gibt im Saarland Bestrebungen, die direkte Demokratie zu reformieren und die rote Laterne in Sachen Mitbestimmung abzugeben – jetzt kommt wieder Bewegung in die Diskussion“, sagt Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Allerdings sind die geplanten Reformen im Koalitionsentwurf trotz einzelner Verbesserungen unzureichend und werden nicht zu einer wirklich fairen Regelung führen. Der Piratenentwurf ist erheblich bürgerfreundlicher, enthält aber auch mehrere Schwachpunkte.“

Der schwarz-rote Vorschlag sieht etwa keine freie Sammlung vor. „Die bisher gesetzlich geregelte Amtseintragung, die die Unterschriftensammlung auf der Straße und im Bekanntenkreis verhindert, soll nun sogar in der Verfassung verankert werden“, erklärt Robert Karge vom Mehr Demokratie-Landesverband Saarland. „Dies wäre sogar ein Rückschritt gegenüber dem bereits sehr schlechten status quo.“ Darüber hinaus sollen Verfassungsänderungen nur möglich sein, wenn sie nicht auf die Parlaments- und Volksgesetzgebung bezogen sind. „Volksbegehren zur Verbesserung der direkten Demokratie, die in vielen anderen Ländern Reformen erst angestoßen haben, bleiben damit im Saarland unmöglich.“

Eine wesentliche Hürde für die direkte Demokratie, das Haushaltstabu, soll zumindest etwas gelockert werden. Sowohl CDU/SPD als auch die Piraten wollen allerdings den Betrag, über den per Volksentscheid abgestimmt werden kann, auf relativ niedrige Schwellenwerte (0,3 Prozent bzw. 0,5 Prozent des Landeshaushaltes) begrenzen. „Wir gehen davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern nicht weniger verantwortungsvoll umgehen als die Politik. Außerdem sollten die Menschen auch über Besoldung und Abgaben wie Kita-Gebühren abstimmen können. Es gibt keinen Grund, der Bevölkerung weniger zuzutrauen als den Volksvertretern“, meint Efler.

Nach dem Vorschlag der schwarz-roten Koalition sollen sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, damit ein Volksbegehren erfolgreich ist. Beim Volksentscheid soll ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum gelten, bei Verfassungsänderungen muss eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht werden und zusätzlich müssen sich 50 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Die Piraten sehen mit einem Quorum von fünf Prozent bei Volksbegehren, der einfachen Mehrheit für einen erfolgreichen Volksentscheid und einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bei Verfassungsänderungen deutlich anwendungsfreundlichere Regelungen vor.

In den nächsten Wochen und Monaten wird sich Mehr Demokratie für Verbesserungen insbesondere des Entwurfes der Koalitionsfraktionen einsetzen. Derzeit belegt das Saarland in dem vom Verein herausgegebenen Volksentscheid-Ranking den letzten Platz. „Bisher wurden alle Reformversuche im parteitaktischen Gerangel zerrieben“, sagt Karge. „Es wird Zeit, dass sich Politikerinnen und Politiker im Ringen um mehr Bürgereinfluss an einen Tisch setzen. CDU und SPD wären gut beraten, die Verfassungsänderung im Konsens mit den Oppositionsfraktionen zu erarbeiten und zu beschließen.“

Mehr Demokratie wird in den nächsten Tagen eine genauere Analyse des Gesetzentwurfes von CDU und SPD vorlegen und diese auf einer Veranstaltung im Spätherbst präsentieren.

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