Wählerwille muss besser abgebildet werden

[32/08] Mehr Demokratie begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht

Der Verein Mehr Demokratie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwidrigkeit des aktuellen Bundestagswahlrechts. Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass die bisherige Berechung der Überhangmandate dazu führen kann, dass weniger Zweitstimmen einer Partei mehr Sitze im Parlament bringen und mehr Zweitstimmen die Zahl der Mandate verringern können.

 

Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, äußert sich erfreut darüber, dass der bisherigen Verzerrung des Wählerwillens durch diese paradoxe Sachlage jetzt Abhilfe geschaffen wird. "Die bisherigen Regelungen haben teilweise sogar Ergebnisse im Widerspruch zum Wählerinteresse verursacht und dazu geführt, dass man für eine Partei stimmen musste, um zu erreichen, dass eine andere im Vorteil ist." Es sei höchste Zeit, dieses seit langem bekannte Problem zu beheben.

 

Große Änderungen des Wahlrechts, etwa die Einführung des viel diskutierten Mehrheitswahlrechts, seien dazu nicht nötig, so Häfner. "Die Lösung ist im Grunde sehr einfach: Anders als bisher müssten vor der Aufteilung nach Landeslisten bereits alle durch Erststimmen gewonnenen Sitze vergeben werden." Durch diese Neuregelung entspräche der Mandatanteil der Parteien jeweils ihrem Zweitstimmenanteil.

 

Häfner schlägt weiterhin vor, im Zuge einer Wahlrechtsreform den Wählern durch Einführung des Kumulierens und Panaschierens mehr Auswahlmöglichkeiten zu geben. Mit diesem System wäre es den Bürgern möglich, einzelnen Kandidaten mehrere Stimmen zu geben und ihre Stimmen über die Kandidaten verschiedener Parteien hinweg zu streuen.

 

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