Sachsen-Anhalt plant Bürgerbegehrensreform / Bauprojekte weiter ausgeschlossen

Mehr Demokratie sieht den Regierungsentwurf als richtigen, aber etwas zaghaften Impuls

Der Landtag Sachsen-Anhalts diskutiert heute (8. März) erstmals über eine von der Regierung vorgeschlagene Kommunalverfassungsreform, die auch Änderungen bei Bürgerbegehren vorsieht. Dazu sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie: „Die Landesregierung plant einen richtigen, aber noch etwas zaghaften Schritt, um den Bürgereinfluss in den Gemeinden zu stärken.“

„Im Gegensatz zu den kommunalen Spitzenverbänden, die die Bürgerrechte gern beschneiden würden, hat die Regierung offenbar erkannt, dass die Antwort auf die Demokratiekrise nur die bessere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sein kann“, so Beck weiter.

Positiv bewertet Mehr Demokratie vor allem die geplante Senkung der Zustimmungshürde beim Bürgerentscheid: Statt 25 Prozent sollen künftig nur noch 20 Prozent der Wahlberechtigen zustimmen müssen, damit das Abstimmungsergebnis gültig ist. Zudem sollen Vertreter einer Bürgerinitiative in allen zuständigen Ausschüssen angehört werden und eine Informationsbroschüre vor der Abstimmung eingeführt werden.

Begrüßt wird auch, dass Initiativen nicht länger verpflichtet sein sollen, einen Kostendeckungsvorschlag vorzulegen und statt dessen die Verwaltung die Kosten abschätzen soll. Für Bürgerinitiativen, die sich gegen bereits getroffene Beschlüsse richten, sei die neue Regelung jedoch fatal. „Für die Kostenschätzung hat die Verwaltung zwei Monate Zeit. Damit wird aber zugleich die Frist kürzer, in der Initiativen sich gegen Ratsbeschlüsse wenden können“, erläutert Beck. Hier kann nach Ansicht von Mehr Demokratie jedoch leicht nachjustiert werden: „Besser wäre es, der Verwaltung eine Vier-Wochen-Frist für die Kostenschätzung zu setzen und Initiativen nochmals zwei Monate Zeit zu geben, nachdem diese Schätzung vorliegt.“

Das größte Beteiligungs-Hindernis bleibt für die Bürger in Sachsen-Anhalt, dass viele Themen von vorneherein von Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. „Bürgerbegehren zur Bauleitplanung sind auch weiterhin zum Scheitern verurteilt“, sagt Beck. Etwa ein Drittel aller Bürgerbegehren bundesweit würden zu Bauthemen gestartet. Von einem ähnlich hohen Bedarf sei auch in Sachsen-Anhalt auszugehen.

Sollte die Reform so wie jetzt vorgeschlagen beschlossen werden, würde das Land wahrscheinlich nur einen kleinen Schritt nach vorn machen und statt Platz 13 auf kommunaler Ebene im Volksentscheids-Ranking künftig Platz 12 belegen. Mehr Demokratie wirbt deshalb dafür, in der parlamentarischen Debatte zu diskutieren, welche Vorschläge von dem Reformvorschlag der Linken in den Reformvorschlag der Regierung übernommen werden könnten. Hier wäre die Einführung der direkten Demokratie auf Ortsteilebene, wie von den Linken vorgeschlagen, ein wichtiger Entwicklungsschritt.

Gesetzentwurf: <link https: www.landtag.sachsen-anhalt.de fileadmin files drs wp7 d2509lge.pdf>

www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2509lge.pdf

Aktuelles Volksentscheids-Ranking: <link file:19663>

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksentscheids-ranking_2016.pdf

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