Wahlrecht: Bürgerklage war erfolgreich.

Wahlrecht: Bürgerklage war erfolgreich. Weg ist nun offen für Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Rückkehr zur Grundmandatsklausel ist kein Automatismus. Beck: Absenkung ist Königsweg!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein historisches Urteil verkündet: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Der Weg zu einer Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde ist frei. Damit hat die von Mehr Demokratie e.V. initiierte Bürgerklage alle Ziele erreicht.

„Die Bürgerklage war erfolgreich. 4242 Bürgerinnen und Bürger klagten gegen eine Norm. Und diese Norm ist die einzige, die das Gericht für verfassungswidrig erklärte“, sagt Ralf-Uwe Beck, Hauptbeschwerdeführer und Bundessprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Das Beste, was der Bundestag nun tun könne, sei die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde.„Das ist der Königsweg: Die Absenkung passt besser zum Geist der Ampel-Reform des Bundestagswahlrechts. Sie würde nicht nur einer, sondern vielen Parteien nutzen. Sie ist einfach umzusetzen. Und der Weg dorthin ist offen, das hat das Bundesverfassungsgericht betont“, sagt Beck.

Die Grundmandatsklausel gelte nur so lange wieder, bis der Bundestag eine neue Regelung schaffe. „Die Rückkehr zur Grundmandatsklausel ist kein Automatismus“, sagt Thorsten Kingreen, Prozessbevollmächtigter der Bürgerklage.


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Bildquelle: Mehr Demokratie
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Die Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie war als Bürgerklage angelegt. Sie wurde von 4242 Mitklägerinnen und Mitklägern getragen. Hintergrund für die Verfassungsbeschwerde ist die im März 2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Reform des Bundestags-Wahlrechts. Mit dieser wurde auch die Fünf-Prozent-Hürde verschärft: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte.

Aus Sicht von Mehr Demokratie war damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten. Die Fünf-Prozent-Hürde sei nun nicht mehr abgefedert und kollidiere noch stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Artikel 38 Grundgesetz) und der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Grundgesetz).

An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern Millionen von Wählerstimmen, die dann nicht im Bundestag repräsentiert sind: Bei der Bundestagswahl 2021 waren es vier Millionen Stimmen (8,6 %). Hätte es keine Grundmandatsklausel gegeben, wären die gut 2,2 Millionen Stimmen für Die Linke noch hinzugekommen. Die CSU könnte künftig an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde scheitern und wäre dann ebenfalls nicht mehr im Parlament vertreten. Bei der letzten Bundestagswahl errang sie 2,4 Millionen der Zweitstimmen (entsprach 5,2 Prozent).

Der Verein Mehr Demokratie existiert seit 35 Jahren. Er setzt sich für ein „Demokratie-Update“ ein, das die Bereiche direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung, ein faires Wahlrecht sowie Transparenz und Informationsfreiheit umfasst. „Die Demokratie ist nicht in Stein gemeißelt. Sie muss ständig weiterentwickelt werden“, heißt es auf der Webseite des Vereins.

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Verantwortlich und Ansprechpartner für Rück- sowie Interviewanfragen:
Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie e.V.
Telefon: 0163 5241 908
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