Bürgerbegehrensbericht 2018

In den letzten Jahren wurden pro Jahr etwa 300 Bürgerbegehren und Ratsreferenden verzeichnet. Die Gesamtzahl der Bürgerbegehren bis Ende 2017 liegt bei 7.503  Verfahren. Den größten Anteil an allen Verfahren hat Bayern mit knapp 40 Prozent.

In den letzten Jahren hat sich die Gesetzgebung erfreulich entwickelt: Seit 2011 haben mehrere Bundesländer ihre Gemeinde- und Kreisordnungen reformiert. In jüngerer Zeit wagten Schleswig-Holstein (2013), Baden-Württemberg (2015) und Thüringen (2016) bedeutende Reformschritte. Auch Rheinland-Pfalz und Niedersachsen verbesserten die Regelungen, 2018 folgten Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die Anzahl der Bundesländer mit restriktiven Regelungen sinkt somit. Der vorliegende Bericht wertet die Häufigkeit, die Gegenstände und die Ergebnisse von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in allen Bundesländern aus. Ein eigenes Kapitel widmet
sich der Thematik von Bürgerbegehren zu umweltfreundlicher Verkehrspolitik, deren Anzahl in letzter Zeit angestiegen ist.

Bürgerbegehrensbericht 2018

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