Gesetzgebung und parlamentarische Kontrolle der Regierung müssen auch in Krisenzeiten beim Bundestag und den Landesparlamenten verbleiben. Was im Frühjahr dieses Jahres noch plausibel klang, wirkt zunehmend wie eine Missachtung demokratischer Grundprinzipien: Die Bundes- und Länderregierungen treffen Entscheidungen, die den Parlamenten zustehen. Eingriffe in Grundrechte können nur vom Parlament getroffen werden. Dies gebietet der Wesentlichkeitsgrundsatz. Nach Monaten der Pandemie kann die Verlagerung von den Parlamenten auf die Regierungsebene nicht mehr mit Dringlichkeit oder damit begründet werden, die Pandemie hätte uns überrascht.
Zu den Vorteilen des parlamentarischen Verfahrens gehört, dass durch die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition die ganze Bandbreite der Argumente, auch plausible Gegenmeinungen gehört werden. Abgeordnete sind zudem stärker an die Bürgerinnen und Bürgern rückgekoppelt.
Werden Anordnungen auf dem Verordnungsweg getroffen, müssen die Entscheidungswege nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert werden und sie müssen vom Bundestag bzw. den Landtagen zurückgeholt werden können.