Wahlprüfungsbeschwerde zum Wahlalter
16- und 17-Jährige sollten wählen dürfen. Dem gehen wir nach – juristisch und politisch. Am Tag vor Heiligabend haben wir gemeinsam mit 14 Jugendlichen eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Prozessbevollmächtigte sind die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch. Zuvor hatten die Jugendlichen Einspruch beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom 26. Mai dieses Jahres eingelegt, weil sie aufgrund ihres Alters noch nicht wählen durften. Diese Einsprüche sind vom Bundestag am 24. Oktober dieses Jahres abgewiesen worden. Damit eröffnet sich der Weg einer Wahlprüfungsbeschwerde.
Wir wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.