Dachstiftung für individuelles Schenken

Unser Stiftungsfonds wurde von Mehr Demokratie-Mitgliedern unter dem Dach der GLS Treuhand gegründet, der den Zweck hat, unseren Verein auf lange Sicht zu fördern. Die Dachstiftung für individuelles Schenken versammelt über 100 unterschiedliche Stiftungsfonds unter ihrem Dach und legt das Vermögen der einzelnen Stiftungsfonds gemeinsam an. Weitere Infos hier...

Stärkung der Demokratie = Stärkung des Rechtsstaates

Durch einzelne Kampagnen und die Bildungsarbeit des Vereins erleben die Menschen den Zusammenhang zwischen sich und der Demokratie. Wer die Spielregeln selbst bestimmen und notfalls auch ändern kann, lernt die Regeln und das System insgesamt mehr wertzuschätzen. Mit steigendem Einfluss auf die Normsetzung in einer Gesellschaft nehmen auch das Verständnis dieser Normen, die Bereitschaft ihnen Folge zu leisten und die Akzeptanz ihrer strikten Umsetzung zu. Der Einsatz für Demokratie ist damit auch Einsatz für die Stabilität und Akzeptanz der Rechtsordnung.

Für die Weiterentwicklung der Demokratie in Deutschland - Mehr Demokratie ist in folgenden Bereichen aktiv

  • Bildungsarbeit
  • Beratung bei Bürger- und Volksbegehren
  • Wissenschaft
  • Aktionen und Kampagnen

Bitte setzen Sie Ihre Zuweisung für die Stärkung der Demokratie ein!

Die Geldauflagen kommen dem Ausbau unserer Bürgerbegehrens-Beratung und unseren Schulprojekten zugute. Beide Projekte dienen der stärkeren Identifikation der Menschen mit der Demokratie. Beschäftigen sich junge Menschen frühzeitig mit ihren demokratischen Einflussmöglichkeiten, so wird ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwesen gestärkt. Auch im Rahmen von Bürgerbegehren setzen sich die Menschen intensiver und sachlich mit wichtigen Fragen der Gemeinschaft auseinander. Sie empfinden sich nicht mehr nur als "Zuschauer", sondern sie begreifen sich als Subjekt und Gestalter der Politik.

Sehen Sie hier, was Ihre Zuweisung bewegt...

Herzlichen Dank!

Transparente Geldauflagenverwaltung

Mehr Demokratie e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Wir garantieren Ihnen eine transparente Geldauflagenverwaltung.

  • Eine fristgerechte, datenschutzgemäße Geldauflagenverwaltung, die Sie unverzüglich über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge informiert.
  • Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn Außenstadt (Steuernummer 206/5871/0250 vom 22.12.2014) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  • Die Verwendung der Geldauflagen ausschließlich
    für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften. Zu den Aktenzeichen...
  • Mitteilung über Satzungsänderungen, die die Gemeinnützigkeit betreffen.
  • Strikte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
  • Ein Sonderkonto, das ausschließlich der Zuweisung von
    Geldauflagen und Bußgeldern zur Verfügung steht.
  • Bei Bedarf weitere Materialien wie Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG sowie Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Kontos.
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