Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Saarland

Das Saarland ist das Schlusslicht dieses Rankings, sogar mit einem deutlichen Abstand zu Platz 15. Als einziges Bundesland erhält es die Note „mangelhaft" (5,1). Sowohl auf Landesebene (Teilnote 4,7) als auch auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,5) belegt das Land den letzten Platz. Insgesamt verwundert es angesichts der Regelungen nicht, dass es im Saarland bislang zu nahezu keiner direktdemokratischen Praxis kam.

Saarland

  5,1

Landesebene

  4,7

Kommunalebene

  5,5

Landesebene

Gesamtnote: 4,7

Auf Landesebene verhinderten die 1979 eingeführten Regelungen bis 2013 die direkte Demokratie in jeder Hinsicht. Das Finanztabu, die extrem hohen Hürden für Volksbegehren und -entscheide und der Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen machten das Instrument gänzlich unpraktikabel. 2013 wurden die Regelungen ein wenig, jedoch unzureichend reformiert. So sind nach wie vor die Hürden viel zu hoch, unter anderem sind sehr viele Themen nicht zulässig. Und: Die Verfassungsartikel zur Volksgesetzgebung dürfen nicht durch Volksbegehren geändert werden („Demokratie-Abwehr-Klausel“).

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Finanzwirksame Gesetze nur mit sehr geringen Auswirkungen zulässig, Abgaben, Besoldung, Entgelt- und Entschädigungszahlungen, Staatsleistungen, Verfassungsartikel der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 7%
Frist: 3 Monate
Amtseintragung

3
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25% Zustimmungsquorum
Verfassung: 50% Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

5+
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 5,5

Noch schlechter sieht es auf kommunaler Ebene ("ungenügend") aus. Hier verhindern ein weitreichender Themenausschluss und sehr hohe Hürden bei Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid das bürgerschaftliche Engagement. So steht die direkte Demokratie nur auf dem Papier, es finden nahezu keine Verfahren statt, seit 1997 hat es noch keinen einzigen (!) Bürgerentscheid im Saarland gegeben.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)

5+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 13,1-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 2 Monate
Freie Sammlung (aber keine Listen erlaubt, nur einzelne Unterschriftsbögen)

6
 

Bürgerentscheid

30%-Zustimmungsquorum

6
 

Zurück zur Übersicht

nach oben