Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Nordrhein-Westfalen

Mit etwas Abstand zu den Spitzenreitern befindet sich Nordrhein-Westfalen im vorderen Mittelfeld der Gesamtwertung – auf Platz 7. Die Note von 3,0 setzt sich aus der Teilnote 3,5 für die Landesebene und 2,5 für die kommunale Ebene zusammen.

Nordrhein-Westfalen

  3,0

Landesebene

  3,5

Kommunalebene

  2,5

Landesebene

Gesamtnote: 3,5

Die Regeln auf Landesebene sind noch nicht perfekt, wurden aber 2002 und 2011 verbessert. 2002 sank das Unterschriftenquorum von 20 auf acht Prozent – für ein Flächenland weiterhin sehr hoch. Für Volksentscheide gilt seitdem bei einfachen Gesetzen ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent und bei Verfassungsänderungen ein Beteiligungsquorum von 50 Prozent. 2011 erlaubte der Landtag die freie Unterschriftensammlung und dehnte die Sammelfrist auf 12 Monate aus. Volksbegehren zu Fragen, die den Landeshaushalt berühren, bleiben dagegen unzulässig.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Finanzfragen, Abgaben, Besoldung

4
 

Volksbegehren

Unterschriften: 8%
Frist: 1 Jahr
Freie Sammlung, zusätzlich Amtseintragung (inkl. Möglichkeit der Briefeintragung) in den ersten 18 Wochen

3+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 15%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit

3-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 2,5

Auch die Spielregeln auf kommunaler Ebene wurden in mehreren Reformschritten verbessert. Nordrhein-Westfalen verfügt damit über annehmbare Regelungen, die die kommunale Praxis in den letzten Jahren spürbar belebt haben.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)

3-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 3-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 6 Wochen/3 Monate
Freie Sammlung

2-
 

Bürgerentscheid

10-20%-Zustimmungsquorum

2-
 

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