Gemeinsam mit Niedersachsen liegt Brandenburg auf Platz 13–14 und erhält eine Gesamtnote von 4,1. Das Land hat auf beiden untersuchten politischen Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,2, auf kommunaler Ebene eine Teilnote von 4,0. Das reicht jeweils nur für einen hinteren Platz im Ländervergleich.
Auf Landesebene ist das moderate Unterschriftenquorum von rund 4 Prozent beim Volksbegehren positiv hervorzuheben. Negativ ist der weite Themenausschluss, der durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts noch untermauert wurde. Den Hinweis der Richter, dass das strenge Finanztabu durch eine Änderung der Verfassung fallen könnte, wurde von der Landesregierung bisher nicht aufgegriffen.
Haushalt, lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen, Abgaben, Besoldung
Unterschriften: 80.000 (3,8%)
Frist: 6 Monate
Amtseintragung sowie auf Antrag weitere Behörden und nicht-amtliche Eintragungsstellen; Briefeintragung möglich
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Nein
Die Regelungen auf kommunaler Ebene wurde in den letzten Jahren ein wenig verbessert. Die Zulässigkeitsprüfung wurde den Kommunalaufsichtsbehörden übertragen und die Pflicht zur Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags durch eine amtliche Kostenschätzung ersetzt.
Negativ schlagen jedoch der weiterhin umfangreiche Themenausschluss sowie die hohen Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu Buche – diese drei zentralen Verfahrensaspekte wurden nicht reformiert.
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Unterschriften: 10%
Frist für Initiativbegehren: 12 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 8 Wochen
Freie Sammlung
25% Zustimmungsquorum
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).