Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Hessen

Hessen belegt gemeinsam mit Sachsen Platz 9 bis 10. Sowohl auf Landesebene (Platz 9, Teilnote 3,7) als auch auf kommunaler Ebene (Platz 10–11, Teilnote 3,2) rangiert das Land im Mittelfeld.

Hessen

  3,45

Landesebene

  3,7

Kommunalebene

  3,2

Landesebene

Gesamtnote: 3,7

Positiv hervorzuheben ist in Hessen das obligatorische Verfassungsreferendum: Alle Verfassungsänderungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksentscheid bestätigt werden. Zuletzt geschah dies in zu mehreren Verfassungsänderungen 2018. Die Verfassung wurde somit modernisiert. Dabei wurden auch die Regelungen für Volksbegehren und -entscheide auf der Landesebene reformiert. Sehr erfreulich: Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren wurde von 20 auf 5 Prozent gesenkt. Damit kann das Instrument nun angewandt werden. Weniger erfreulich war die Einführung eines 25%-Zustimmungsquorums für Volksentscheide. Auch wurde die Gelegenheit nicht genutzt, andere Verfahrenshürden (Themenausschluss, Verbot von Verfassungsänderungen per Volksbegehren) zu verbessern. Fazit: Auf Landesebene hat sich Hessen von Platz 15 auf Platz 9 verbessert.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushaltsplan, Abgaben, Besoldung, Verfassung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 5%
Frist: 6 Monate
Amtseintragung

2-
 

Volksentscheid

einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: nicht möglich

5+
 

Obligatorisches Referendum

Ja, alle Verfassungsänderungen

2
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,2

Auf der Kommunalebene ist Hessen ebenfalls nur im Mittelfeld. Nur wenige Themen sind in Hessen ausgeschlossen. Die Quoren für Bürgerbegehren und -entscheide wurden 2011 und 2016 leicht gesenkt und nach Gemeindegröße gestaffelt. Dies greift allerdings erst ab 50.000 Einwohner/innen und betrifft somit nur wenige hessische Städte. Andere Bundesländer haben hier deutlich bürgerfreundlichere Regelungen. Negativ schlägt auch zu Buche, dass auf Landkreisebene keine Bürgerbegehren vorgesehen sind.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)

2-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 3-10% (liegt nur bei wenigen Städten unter 10%)
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 8 Wochen
Freie Sammlung

4+
 

Bürgerentscheid

15-25%-Zustimmungsquorum

4+
 

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