Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Niedersachsen

Niedersachsen liegt – gemeinsam mit Brandenburg – auf Platz 13–14 und erhält eine Gesamtnote von 4,1. Das Land hat auf beiden untersuchten Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,4 und ist Vorletzter. Auf kommunaler Ebene belegt es Platz 12–13 mit der Teilnote 3,8.

Niedersachsen

  4,1

Landesebene

  4,4

Kommunalebene

  3,8

Landesebene

Gesamtnote: 4,4

Bisher konnte sich die 1993 eingeführte Volksgesetzgebung in Niedersachsen nur punktuell entfalten. 11 Anträge auf Volksbegehren wurden eingeleitet, der Großteil scheiterte, es gab noch keinen landesweiten Volksentscheid. Der jüngste Antrag zur Artenvielfalt im Jahr 2020 bewegte das Land. Hier gelang es, einen Kompromiss zu erzielen, so dass es nicht zum Volksbegehren kam. Auf allen Verfahrensstufen sind die Quoren zu hoch. Das erklärt die spärliche Praxis und den vorletzten Platz auf der Landesebene.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt, Abgaben, Besoldung

4
 

Volksbegehren

Unterschriften: 10% (Unterschriften vom Zulassungsantrag werden beim Volksbegehren angerechnet)
Frist: 6 Monate (Hinzu kommen ggf. weitere Monate, je nachdem, wie lange die Landesregierung die Zulässigkeit prüft)
Freie Sammlung

4+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum

5+
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,8

Für die Kommunalebene sieht es etwas besser aus: Die Reformen 2016 hatten die Teilnote von 4,3 (Ranking 2013) auf 3,8 verbessert. Unter anderem wurden damals das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren und das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide gesenkt. Die Reformen zeigten Wirkung: 2019 und 2020 stieg die Anzahl an Bürgerbegehren und -entscheiden deutlich – und es gab auch die ersten Bürgerentscheide in größeren Städten wie Osnabrück. Negativ schlägt nach wie vor zu Buche, dass viele Themen, insbesondere die Bauleitplanung, nicht zulässig sind.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)

5+
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 5-10% (liegt nur bei wenigen Kommunen unter 10%)
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 bzw. 6 Monate
Freie Sammlung

4+
 

Bürgerentscheid

20%-Zustimmungsquorum

3-
 

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