Der EU-Reformvertrag enthält die erste Regelung zur partizipativen Demokratie, die es Bürgern unterschiedlicher Staaten erlaubt, gemeinsam ihre Stimme zu erheben: die Europäische Bürgerinitiative (Kurz EBI). Nun wird die Ausgestaltung dieses Rechtes debattiert. Die Die EU-Kommission hat nach einem Konsultationsverfahren, an dem sich Mehr Demokratie mit einer Stellungnahme beteiligt hat, Ende März 2010 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt. Dieser muss noch vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat beschlossen werden. Am 1.12.2010 soll die Verordnung in Kraft treten.
Stellungnahme Europäische Bürgerinitiative
Mehr Demokratie war an der Aufnahme der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) in den Verfassungs- bzw. Reformvertrag beteiligt und begrüßt das Bemühen der Kommission, diese durch eine Verordnung möglichst bald verfügbar zu machen. Wir teilen die Auffassung, dass hierin bedeutende Chancen für die Entwicklung einer europäischen Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit und damit für Demokratie auf EU-Ebene liegen, sofern die Kommission als Adressat solcher Initiativen die Gelegenheit zu intensivem Kontakt mit ihren Bürgern aktiv nutzt. Denn wir sehen auch beträchtliche Gefahren, falls die Erwartungen in dieses Instrument durch unpraktikable Verfahrensregeln enttäuscht würden. Deshalb wollen wir, gestützt auf vielfältige praktische Erfahrungen mit partizipativer und direkter Demokratie, zur Anwendungsfreundlichkeit der EBI beitragen. Derzeit arbeiten wir an einer Stellungnahme zur Verordnung, eine erste Reaktion finden Sie in unserer Stellungnahme (pdf).
In der folgenden Synopse haben wir die Positionen des Europäische Parlamentes, der EU-Kommission sowie von Mehr Demokratie gegenübergestellt. Die Angaben beziehen sich auf einen Bericht des Europäischen Parlaments, den Verordnungsentwurf der EU-Kommission sowie den Stand der Debatte bei Mehr Demokratie. Fragen zur Mehr Demokratie-Position richten Sie bitte an Michael Efler (030 - 420 823 70).
| Europäisches Parlament | Europäische Kommission | Mehr Demokratie | |
|---|---|---|---|
| Mindestalter für Unterstützung einer EBI | Unterstützung soll an Wahlberechtigung in den einzelnen Staaten gekoppelt werden | Unterstützung soll an Wahlberechtigung in den einzelnen Staaten gekoppelt werden. | Unterstützung soll an Wahlberechtigung in den einzelnen Staaten gekoppelt werden |
| Anzahl der Staaten, aus denen die Unterstützer stammen müssen. | Sieben (25% der Mitgliedsstaaten) | Neun (1/3 der Mitgliedsstaaten) | 1/5 |
| Wieviele Unterschriften müssen in einem Staat gesammelt werden, damit er zu der oben genannten Anzahl der Staaten gezählt wird. | 0,2% der Bürger | 750 mal die Anzahl der Repräsentanten des jeweiligen Landes im Europäischen Parlament (min. 4.500 - max. 72.000). | Kommissionsvorschlag wird unterstützt |
| Frist für Sammlung von Unterschriften | 12 Monate | 12 Monate | 18 Monate |
| Art der Sammlung | keine Position | Freie Sammlung und Online- Sammlung | Freie Sammlung und Online- Sammlung |
| Recht der Organisatoren der Bürgerinitiative | Eine erfolgreiche EBI erlaubt der Organisatoren der Bürgerinitiative, an einer Anhörung der Kommission teilzunehmen, in der sie ihr Anliegen mitteilen können | Keine Positionierung dazu | 1) Anhörung der Organisationen bei erfolgreicher EBI durch die Kommission. 2) Teilweise Kostenerstattung 3) Beratung durch Kommission |
| Sind, bzw. sollen Vertragsänderung mittels Bürgerinitiativen möglich sein? | keine Position | Nein | Ja |
| Form und Abfassung der Bürgerinitiative | keine Position | Formale Anforderung: Gegenstand und Ziele der Initiative sind klar zu definieren. Das Einreichen der Initiative als Entwurf für einen Rechtsakt jedoch nicht nötig. | Die EBI soll in Form eines Entwurfes für einen Rechtsakt oder als genereller Vorschlag eingereicht werden können. |
| Anforderung an Sammlung und Überprüfungen der Unterschriften | keine Position | Die EU gibt Rahmenregelungen vor. Für Spezifizierung und Umsetzung sind die Staaten verantwortlich. Innerhalb von drei Monaten sollen die zuständigen nationalen Behörden die Unterstützer prüfen und zertifizieren. | EU-weite Mindeststandards, Überprüfung der Unterschriften soll von den Mitgliedsstaaten nach EU-Mindeststandarts geregelt werden, bei Online-Unterschriften soll die Kommission die Richtigkeit dieser im Mitgliedsland überprüfen lassen |
| Anforderung an Organisatoren | Transparenz: Offenlegung der Finanzierung der Initiative in einem Transparenzbericht | Transparenz: Offenlegung der Finanzierung der Initiative und der unterstützenden Organisationen | Offenlegung der Finanzierung der Initiative |
| Überprüfung eingereichter und Handhabung erfolgreicher Bürgerinitiativen | 1) Die Kommission überprüft die Repräsentativität (nötige Zustimmung, Anzahl der Länder) 2) Kommission ist verpflichtet, sich mit erfolgreichen und als zulässig (Kein Konflikt mit EU-Gesetzen) eingestuften Initiativen zu befassen und Entscheidung über weitere Schritte treffen 3) Veröffentlichung der Entscheidung |
1) Nach Sammlung von 300.000 Unterschriften kann die Initiative eine vorgezogene Zulässigkeitsprüfung innerhalb von 2 Monaten beantragen. 2) Die Überprüfung der Unterschriften erfolgt durch die Staaten und wird innerhalb von 3 Monaten zertifiziert. 3) Innerhalb von 4 Monaten entscheidet die Kommission über die EBI | 1) Nach Sammlung von 10.000 Unterschriften kann die Initiative eine vorgezogene Zulässigkeitsprüfung innerhalb von 2 Monaten beantragen 2) Kommission ist verpflichtet, sich mit erfolgreichen und als zulässig eingestuften Initiativen zu befassen und Entscheidung über weitere Schritte treffen 3) Die Kommission muss ihre Entscheidung im Falle einer Ablehnung begründen |
Stellungnahme von Mehr Demokratie zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission
Download (pdf - 6 Seiten)
Download Englische Version (pdf - 7 Seiten)
Geschichte
Aufnahme der EBI in die EU-Verfassung ging auf eine Initiative von Mehr Demokratie zurück. Die Geschichte liest sich wie ein Krimi.
EU-Institutionen
Vorschlag der Europäische Kommission: für eine Verordnung
Öffentliche Konsultation der EU Kommission - mit Videos
Entschließung des Europäischen Parlaments
Grünbuch der EU-Kommission (pdf - 15 Seiten - 60 kB)
Studie
Dr. Michael Efler hat sich mit Detailfragen zur EBI (englisch, pdf - 24 Seiten - 404 kB) auseinandergesetzt.
Artikel Rechtsfolgen
In einem Artikel, der vom IRI Europe veröffentlicht wurde, hat Daniel Schily beschrieben, wie die EBI zu einem starken Instrument für die Europäer werden kann (englisch - pdf - 3 Seiten - 54 kB).
Wortlaut des Artikels
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.
Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 24 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
Artikel 11 Absatz 4 des EU-Vertrages in der Fassung von Lissabon
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