Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) gilt als bahnbrechend für die Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene. Mit ihr könnte zudem eine europäische Öffentlichkeit entstehen und wachsen. Die EBI ist im EU-Reformvertrag verankert. Sie geht zurück auf eine Initiative von Mehr Demokratie.
Mit der EBI wird es ab April 2012 Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher EU-Staaten möglich sein, gemeinsam die Europäische Kommission aufzufordern, sich mit einem Thema zu befassen oder eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Die EBI ist damit ein unverbindliches Beteiligungs-Instrument, mit dem Anregungen gegeben werden können. Allerdings kann mit der EBI nicht durchgesetzt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger auch selbst entscheiden.

Ablauf einer Europäische Bürgerinitiative
Schritt 1
7 Bürger aus 7 Mitgliedstaaten legen einen Vorschlag vor. Ziel: Die EU-Komission soll ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.

Schritt 2 Unterschriftensammlung
1 Million Unterschriften aus mind. 1/4 der Mitgliedstaaten (feste Quote pro Land). Online und auf Papier. Frist: 1 Jahr

Schritt 3
Anhörung im EU-Parlament. Diskussion mit der EU-Komission. Initiative hat Rederecht.

Schritt 4
EU-Kommission entscheidet, ob Vorschlag übernommen und Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Öffentliche Begründung der Entscheidung.
Weitere Informationen
- Webseite der EU-Kommission für die EBI
- Analyse Stärken und Schwächen (pdf, 1 Seite)
- Stellungnahme zum deutschen Ausführungsgesetz, Juli 2011 (pdf, 5 Seiten, 70 kB)
- Broschüre von Democracy International (englisch, pdf - 24 Seiten - 8,5 MB
Entstehung
Aufnahme der EBI in die EU-Verfassung ging auf eine Initiative von Mehr Demokratie zurück. Die Geschichte liest sich wie ein Krimi.

