[27/09] Bundestag entscheidet über kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger
Am Donnerstag (28. Mai) entscheidet der Bundestag über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einen Antrag der Linken zur Einführung des kommunalen Ausländer-Wahlrechtes. Beide Parteien schlagen Grundgesetzänderung vor, wonach dauerhaft in Deutschland lebenden Nicht-EU-Bürgern das Wahlrecht auf kommunaler Ebene eingeräumt werden soll. „Deutschland würde durch eine solche Grundgesetzänderung dem Beispiel zahlreicher anderer europäischer Staaten folgen“, erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie.
Die Mehrheit der alten EU-Mitgliedsstaaten (10 von 15) hat ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger eingeführt. Von den neuen EU-Staaten haben mit Ungarn, Tschechien, Litauen, Slowenien, Malta und Slowakei bereits einige nachgezogen. International sind es 45 Staaten, die ein Ausländerwahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene kennen. In Uruguay, Chile, Neuseeland und seit Kurzem auch in Ecuador dürfen Ausländer sogar auf nationaler Ebene wählen. Deutschland jedoch räumt Nicht-EU-Bürgern – ebenso wie Frankreich, Italien, Österreich und Griechenland – kein Kommunalwahlrecht ein.
„Die Einführung des Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger ist überfällig“, unterstreicht Nierth. „Der Ausschluss von Millionen Menschen von Wahlen und Abstimmungen muss endlich beendet werden. Wir können nur hoffen, dass Deutschland bei dieser Frage den Anschluss an die europäische Entwicklung findet.“
EU-Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben, besitzen seit dem Vertrag von Maastricht 1992 bereits das Wahlrecht auf kommunaler Ebene
Ob das Grundgesetz geändert werden soll, entscheiden die Abgeordneten des Bundestags am 28. Mai.
Tagesordnung und Gesetzentwürfe: www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/224.html