Bundesverfassungsgericht setzt Signal für eine demokratische Reform Europas

[35/09] Mehr Demokratie: Zusammenwachsen darf nicht auf Kosten der Demokratie gehen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags durch die Bundesrepublik nur unter Auflagen gebilligt. Zwar sei das 2008 beschlossene Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestags zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Begleitgesetz allerdings ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte zugesteht.

 

„Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht signalisiert, dass es wie die große Mehrheit der Bürger ein gemeinsame Europa will“, so Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Zugleich legen die Verfassungsrichter den Finger in die Wunde der europäischen Integration: Das Zusammenwachsen Europas darf nicht auf Kosten der Demokratie und der Beteiligungsrechte der Bürger gehen.“ Aus dem Europa der Regierungen müsse nun so bald wie möglich ein Europa der Bürgerinnen und Bürger werden.

 

Auch in einem gemeinsamen Europa müsse der Grundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ gelten. „Noch haben in Europa die Bürger viel zu wenig und die Regierungen eher zu viel zu sagen“, erklärt Häfner weiter. „Solange das noch so ist, verlangt das höchste deutsche Gericht vom Bundestag als Vertretung des deutschen Volkes eine weit stärkere Kontrolle und Beteiligung an der europäischen Gesetzgebung als bisher. Denn die Rechte der Bürger dürfen nicht in ein demokratisches Loch fallen.“

 

Häfner sieht das Urteil als langfristig klaren Auftrag für mehr Demokratie und ein bürgernäheres Europa. „Nur wenn in der EU die Bürger künftig durch Wahlen und Abstimmungen ihre Souveränitätsrechte wahrnehmen können, werden verfassungs- und demokratiepolitische Vorbehalte entfallen.“ Die Zustimmung der Gerichte und Bürger könne auf Dauer nur ein deutlich demokratischeres Europa finden.

 

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