Drittes Volksbegehren in Sachsen-Anhalt startet

[25/10] 220.000 Unterschriften in sechs Monaten nötig

 

Mit der "Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011" geht am morgigen Donnerstag (1.Juli) zum dritten Mal ein Volksbegehren in Sachsen-Anhalt an den Start. Bis zum 31. Dezember müssen elf Prozent der Wahlberechtigten, also rund 220.000 Bürgerinnen und Bürger, das Volksbegehren gegen die Gemeindegebietsreform mit ihrer Unterschrift unterstützen, um einen Volksentscheid zu erreichen. Deutschlandweit ist es das vierte Volksbegehren in diesem Jahr. Zu Gemeindegebietsreformen gab es bisher insgesamt 14 Volksbegehren, vornehmlich in den neuen Bundesländern. Nur zwei der Begehren führten zum Erfolg, jedoch nicht durch einen Volksentscheid, sondern wegen Übernahme der Vorschläge durch den Landtag in Brandenburg 1992 und 1993.

 

Bereits 2009 waren die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt in einem ersten Anlauf gescheitert. Nachdem die erste Stufe des Verfahrens, die Volksinitiative, mit 40.000 eingereichten Unterschriften im Juli 2007 erfolgreich war, wurde die zweite Stufe, das Volksbegehren, nicht eingeleitet. Sattdessen legten die Initiatoren im Juni 2008, unterstützt von 100 Gemeinden, Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Gemeindegebietsreform ein. Im April 2009 bestätigte das Landesverfassungsgericht die Reform jedoch in vollem Umfang. Daraufhin starteten die Initiatoren im Oktober 2009 mit einer neuerlichen Volksinitiative, die im Dezember des gleichen Jahres mit über 30.000 Unterschriften erfolgreich abgeschlossen wurde und das nun gestartete Volksbegehren ermöglichte.

 

„In Sachsen-Anhalt hat es bisher nur ein einziges Volksbegehren geschafft, die nötigen 220.000 Unterschriften zu sammeln“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „In Sachsen-Anhalt sind die Hürden im bundesweiten Vergleich sehr hoch. Bürgerfreundlich ist allerdings die Sammelfrist von sechs Monaten.“ Im Ranking der Bundesländer zu den gesetzlichen Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide belegt Sachsen-Anhalt nur Platz elf.

 

Die zwei bisher in Sachsen-Anhalt durchgeführten Volksbegehren hatten sich dem Thema „Kinder und Jugend“ angenommen. 2000 startete die Initiative „Für die Zukunft unserer Kinder“, die jedoch 2001 beendet werden musste, da im Volksbegehren nicht ausreichend viele Unterschriften gesammelt werden konnten. 2003 begann das Volksbegehren „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“, das zwar im Volksentscheid 2005 die Zustimmung von 15,9 Prozent aller Wahlberechtigten gewinnen konnte, damit aber dennoch am 25-prozentigen Zustimmungsquorum scheiterte.

 

Volksbegehrens-Bericht und Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie unter:

wissen.mehr-demokratie.de/rankings-berichte.html

 

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