[9/08]Erster bundesweiter Bürgerbegehrensbericht: Seit den 1990ern steigt die Zahl der Verfahren
Über 4.500 mal hat die Bevölkerung seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Politik von unten beeinflusst. Das ergab der erste bundesweite Bürgerentscheidsbericht, den Mehr Demokratie heute parallel in sechs Städten vorgestellt hat. Gemeinsam mit der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie (Universität Marburg) hat der Verein die Bürgerbegehren und -entscheide analysiert, die seit der Einführung im ersten Bundesland (Baden-Württemberg) 1956 stattgefunden haben.
In knapp 40 Prozent aller Fälle konnten die Initiatoren mit Hilfe direktdemokratischer Instrumente ihre Anliegen durchsetzen. Andererseits haben Gemeinderäte oder -verwaltungen ungefähr ein Viertel aller Verfahren für unzulässig erklärt. Schuld daran sind die immer noch restriktiven Regelungen in vielen Bundesländern, die bestimmte Themen aussschließen oder Kostendeckungs-Vorschläge fordern.
"Was die Mitbestimmungsmöglichkeiten angeht, liegen Welten zwischen den einzelnen Bundesländern", erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. "In Bayern gab es seit den 90er Jahren fast 970 Bürgerentscheide, im Saarland durften die Bürger dagegen erst einmal abstimmen. Aber auch in Thüringen, Rheinland-Pfalz und anderen Ländern wird das politische Engagement durch Unterschriftenquoren und Themenausschlüsse gelähmt." So dürfen die Bürger in vielen Ländern nicht über den Bereich der Bauleitplanung entscheiden. Dabei sind es gerade Themen wie Müllbeseitigung oder der Bau von Supermärkten und Verkehrswegen, bei denen die Bevölkerung mitreden möchte. Über 43 Prozent aller Verfahren berührten den Bereich der Bauleitplanung. "Einschränkungen und Hürden müssen dringend abgeschafft werden, um die Politik bürgerfreundlicher zu machen", fordert Häfner.
Insgesamt zeigt der Bericht, dass der Bedarf an Mitbestimmung wächst. In einem Fünftel aller deutschen Kommunen haben Bürgerinnen und Bürger bereits mindestens einmal direktdemokratisch über eine Sachfrage abgestimmt. Besonders häufig wird die Bevölkerung in den größeren Städten Bayerns befragt. Aber auch in Hamburger Stadtteilen und in Dresden gab es zahlreiche Bürgerbegehren. Meist sind es die Bürger selbst, die sich Gehör verschaffen. Nur in 16 Prozent der Fälle wurden die direktdemokratische Verfahren von oben, also durch den Rat, eingeleitet. Wenn es ein Begehren bis zur Abstimmung schafft, beteiligen sich durchschnittlich über die Hälfte aller Wahlberechtigten - und damit mehr als bei so mancher Bürgermeisterwahl.
Die Kommunalpolitiker müssen deshalb lernen, den Interessen und Bedürfnissen der Bürger mehr Beachtung zu schenken, meint Theo Schiller, Leiter der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie. "Die Sorge, dass Bürgerbegehren und -entscheide die Gemeindepolitik ineffizienter machen, hat sich als unbegründet erwiesen. Im Gegenteil: Direktdemokratische Verfahren regen oft dazu an, politische Entscheidungen nochmals zu überdenken und ihren Nutzen für die Allgemeinheit kritisch zu prüfen."
Hinweis für die Redaktionen: Weitere Zahlen und Fakten entnehmen Sie bitte der beiliegenden Presse-Information oder unserer Internetseite unter www.mehr-demokratie.de/buergerbegehrens-bericht.html